16.05.2013 - 5.32 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen weist auf den Zusatz des Umweltausschusses hin: „Die Verwaltung stellt vertraglich sicher, dass der Investor die Kosten für eine 25-jährige Pflege der Ausgleichsmaßnahmen trägt.“

 

Herr Dr. Ramrath merkt an, dass der Stadtentwicklungsausschuss diesen Zusatz nicht aufgenommen habe, da die Verwaltung darüber informiert hat, dass der Investor bereits eine so hohe Einmalzahlung geleistet habe, dass dieses Budget für die Pflege auskömmlich ist und keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden müssen.

 

Frau Kingreen entgegnet, dass im Umweltausschuss von der Umweltamt darauf hingewiesen worden sei, dass die Aufgabe der Pflege durch den  Investor erfolgen muss und dieses vertraglich vereinbart werden müsse. Der Zusatz sei auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen worden.

 

Herr Schädel führt aus, dass vierzig Bäume gepflanzt werden sollen. Hierzu gehören zum Teil Straßenbäume und zum Teil Bäume auf Grundstücken der HVG. Die Pflege dieser wird von der HVG übernommen. Die Pflegezeiträume sind wie bei allen anderen Kompensationsmaßnahmen auf 10 Jahre festgelegt. Das Budget für die restlichen Bäume sei auskömmlich. Daher ist die Aufnahme des Zusatzes nicht erforderlich.

 

Herr Hentschel sei der Auffassung, dass nichts gegen die Aufnahme des Zusatzes spreche.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass wie bei allen anderen Kompensationsmaßnahmen die Pflege für 10 Jahre erfolgen muss, wie bei allen anderen Investoren auch, dann kann in diesem Fall im Rahmen der Gleichbehandlung keine Erweiterung der Pflege auf  25 Jahre erfolgen.

 

Herr Voigt merkt an, dass dem Umweltausschuss nicht bekannt war, dass die  Einmalzahlung des Investors bereits vorliegt und diese auskömmlich ist. Er plädiert daher dafür, den Beschluss gemäß des Verwaltungsvorschlages zu treffen.

 

Frau Kingreen stellt den Antrag über den Zusatz des Umweltausschusses abzustimmen.

 

 

Da dieser Zusatz weitergehender ist als der Verwaltungsvorschlag, lässt Herr Oberbürgermeister Dehm zunächst darüber abstimmen, ob der Beschlussvorschlag entsprechend zu erweitern ist und die Pflege von 10 auf 25 Jahre erhöht werden soll.

 

Dieser Vorschlag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt im Anschluss über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -
2. Änderung nach § 13 BauGB  gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Änderungen wurden in Rot in den Plan eingetragen.

 

Dem Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach
§ 13 BauGB  ist die Begründung vom 15.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

 

Geltungsbereich: 

Die 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße –.

Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die
2. Änderung des  Bebauungsplans in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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