16.05.2013 - 5.29 Bebauungsplanverfahren Nr. 1/13 (645) - Industr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 1/13 (645) – Industriegebiet Buschmühlenstraße / nördlich Federnstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Kläranlage Fley, der Bahnlinie Hagen – Siegen, der Federnstraße und der Buschmühlenstraße und beinhaltet die Flurstücke  Gemarkung Fley, Flur 5:

39, 75, 95, 140, 141, 161, 162, 163, 167,168, 170, 171, 172, 173, 174, 176, 179, 182, 183, 186, 187, 188, 189, 192, 193, 194, 195, 196.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung eines Nutzungs– / Erschließungskonzepts erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=178430&selfaction=print