16.05.2013 - 5.34 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) –- Teil II - Bahnhofsviertel-Erweiterung – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.03.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 14.03.2013 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die Planänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil II – Bahnhofsviertel-Erweiterung. Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und betrifft den Bereich von der Kreuzung Eckeseyer Straße (B 54)/Altenhagener Straße über die Kreuzung Körner Straße/Hindenburg-straße und die Bereiche östlich des Graf-von-Galen-Rings bis zur Elberfelder Straße und zum Bergischen Ring im Süden.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene

Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im zweiten Quartal 2013 durchgeführt werden..

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage