25.05.2005 - 5.8 Entwicklung des Bereichs um Haus Baukey über da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Mi., 25.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Sondermeyer begrüßt die Maßnahme, möchte jedoch wissen, ob dort der
Einsatz von 1-Euro-Jobbern geplant sei.
Herr Grothe entgegnet, dass
das Konzept so aufgebaut sei, dass solche Kräfte zum Einsatz kommen.
Herr
Sondermeyer befürchtet rechtliche Probleme, wenn 1-Euro-Kräfte für
einen privaten Betreiber, wie den Yachtclub Harkort, arbeiten müssen.
Herr Grothe hält dem
entgegen, dass hier öffentliches Interesse vorliege. Aus der Vorlage sei zu
erkennen, dass EU-Mittel für dieses Projekt bereitgestellt werden und die ganze
Maßnahme in das Projekt Ruhrtal eingebunden sei.
Beschluss:
1. Die
beschriebene Entwicklung und die damit verbundenen Maßnahmen werden zur
Kenntnis genommen. Den dargestellten
Nutzungen im Bereich der Liegenschaft Baukey und der städtebaulichen
Planungskonzeption (Erschließung/ B-Plan) wird bis auf die Erschließung der
Kaisbergstraße (nördliche Route des Kaisbergs durch das NSG-Kaisbergaue)
zugestimmt. Die erforderlichen Eigenmittel zur Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes und der notwendigen Erschließung für den Bereich Baukey
sind im Vermögenshaushalt 2005 und im Investitionsprogramm kreditverträglich
einzuplanen. Hierfür werden Mittel i.H.v. 125.000 € aus der
Sportpauschale bereitgestellt.
2. Die
Erschließungsvariante durch die Kaisbergaue ist fallen zu lassen. Gegen eine
Optimierung der Radwegeverbindung auf der nördlichen Route ist nichts
einzuwenden.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Neuordnung und den Ausbau der Erschließung
unter Beachtung der obigen Prämisse sowie die Frage einer Buswende und von
Parkplätzen im Bereich Werdringen im Rahmen eines Bebauungsplanes zu klären.
