08.05.2013 - 8.4 FNP-Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt verweist darauf, dass in der Vorlage der Verwaltung alle Punkte, die in der Bürgerinformationsveranstaltung und der Bürgeranhörung angesprochen wurden, zusammengefasst und aufgearbeitet worden seien.

 

Herr Hennemann möchte wissen, wie der RVR zum jetzigen Zeitpunkt zur Errichtung eines CargoBeamers am Hengsteysee stehe  und wie die aus Wasserschutzgründen geforderte Versiegelung des Areals zum Versiegelungsverbot des RVR in Einklang zu bringen sei. Darüber hinaus sei der Vorlage zu entnehmen, dass bei einem positiven Beschluss des RVR zur Änderung des Regionalplanes, zeitgleich das ruhende Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg wieder aufleben würde. Das bedeute, dass in diesem Augenblick die Politik an der weiteren Entscheidung nicht mehr beteiligt sei und die Bürgerinnen und Bürger nur noch den Klageweg beschreiten könnten.

 

Herr Schumacher führt aus, dass die Firma CargoBeamer im Herbst des vergangenen Jahres einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Projekt, einschließlich der Erschließung des Areals, gestellt habe. Bezirksregierung und RVR hätten auf den bestehenden Regionalplan verwiesen, der eine Freiraum- und Erholungsnutzung als Ziel formuliere und somit einen formalen Hinderungsgrund für das beabsichtigte Planfeststellungsverfahren darstelle. Das Verfahren sei daraufhin ruhend gestellt worden. Die Stadt Hagen habe mehrere planerische Varianten vom Flächennutzungsplan mit der Ausweisung als Bahngelände bis hin zum Gebietsentwicklungsplan mit der Ausweisung für Naherholung für das Areal vorliegen. Die gesamte Fläche sei für Eisenbahnbetriebszwecke gewidmet und die Verwaltung des Bundeseisenbahnvermögens sei an der Vermarktung der Flächen interessiert. Für die Firma CargoBeamer seien diese Gründe ausschlaggebend gewesen das Projekt am Hengsteysee zu realisieren. Herr Schumacher geht davon aus, dass der RVR einer Änderung des Regionalplanes zustimmen würde, wenn die Stadt Hagen in ihrem eigenen Interesse einen entsprechenden Antrag stellen sollte. Damit wäre der formale Hinderungsgrund für das Planfeststellungsverfahren nicht mehr gegeben.  Lediglich die nicht beanspruchten Flächen lägen dann in der Planungshoheit der Stadt Hagen. Das von Herrn Hennemann angesprochene Versiegelungsverbot beziehe sich auf die Nutzung als Naherholungsgebiet und würde bei einer Genehmigung des Projektes CargoBeamer keine Rolle mehr spielen. Sollte der Rat der Stadt in der kommenden Woche einen entsprechenden Beschluss fassen, könnte die Verbandsversammlung des RVR am 05.07.2013 einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren verabschieden. Danach schließe sich eine Beratung in den Gremien des RVR an.

 

Herr Hennemann stellt fest, dass die Hagener Politik dann außen vor sei und den Bürgerinnen und Bürgern nur der Klageweg zur Verfügung stehe.

 

Herr Schumacher ergänzt, dass die bei der Bürgeranhörung zum Ausdruck gebrachten Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigt würden. Inwieweit das aber gravierende Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren habe, könne er nicht sagen, da die Stadt Hagen im weiteren Verfahren nur Beteiligte sei.

 

Herr Mosch wirft die Frage auf, ob eine Änderung des Regionalplanes im vorliegenden Fall auch durch ein sog. Zielabweichungsverfahren möglich sei, bei dem ein Vorhaben an die Ziele der Raumordnung angepasst werde ohne das die Ziele des Regionalplanes geändert werden müssten. Sollten keine erheblichen Abweichungen feststellbar sein, würden die Voraussetzungen für ein Genehmigungsverfahren attestiert. In einem solchen Fall würde die Verbandversammlung nur informiert und kein Beschluss mehr herbeigeführt.

 

Herr Schumacher führt aus, grundsätzlich schon einmal von einem Zielabweichungsverfahren gehört zu haben, schließt dieses für das Projekt am Hengsteysee jedoch aus, da bislang in keinem Gespräch die Rede davon gewesen sei.

 

Herr Panzer ergänzt, dass das doch sehr umstrittene Projekt CargoBeamer nach Eisenbahnrecht realisiert werden könne, wenn es nur um die Änderung des Regionalplanes gehe. Als Hindernis sieht er jedoch die verkehrliche Erschließung des Areals an, bei der das Planungsrecht in Händen der Stadt liege. Die bisherige Planung mit Kreisverkehr und einer Zufahrtstraße entlang des Biker Parkplatzes finde nicht seine Zustimmung.

 

Herr Heiermann spricht das Thema Trinkwassergefährdung an und betont, dass ein solches Projekt in einem Naherholungsgebiet nichts zu suchen habe. Seine Partei spreche sich gegen eine Ansiedlung am Hengsteysee aus.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass u.a. Fragen zur Trinkwassergefährdung im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zu klären seien, zumal der Ruhrverband und die anliegenden Wasserwerke um Stellungnahmen gebeten würden. Bei der von Herrn Panzer aufgeworfenen Frage zur verkehrlichen Erschließung sei bereits im vergangenen Jahr von der Bezirksregierung darauf hingewiesen worden, dass bei einer Genehmigung des Projektes auch die Erschließung mit einbezogen werde.

 

An der weiteren Diskussion, insbesondere zur verkehrlichen Belastung der Straßen des Hagener Nordens und der Erschließung des Areals am Hengsteysee, beteiligen sich die Herren Panzer, Löher, Kohaupt, Mosch, Hennemann und Schumacher.

 

Herr Kohaupt übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Pejic um eine persönliche Stellungnahme abgeben zu können.

 

Herr Kohaupt führt aus, dass es nach seiner Auffassung die Aufgabe der Kommunalpolitik sei, Ansiedlungen von Investoren zu prüfen diese aber auch gegenüber den Bedenken und Ängsten der Menschen vor Ort abzuwägen und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Als direkt gewähltes Mitglied der Bezirksvertretung fühle er sich verpflichtet, die Belange der Menschen des Hagener Nordens zu vertreten. Seit Bekanntwerden des Projektes der Firma CargoBeamer habe er immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses nur funktionieren könne, wenn die Bürgerinnen und  Bürger im Verfahren beteiligt würden. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Inzwischen, so Herr Kohaupt weiter, sei er zu der Überzeugung gelangt, dass nicht nur die Batheyer Bürgerinnen und Bürger, sonder alle Bewohner des Hagener Nordens von den zusätzlichen Verkehrsströmen betroffen seien, da z.B. Speditionen aus Richtung Südwestfalen die Autobahn am Kreuz Hagen verlassen und durch das Stadtgebiet zum Hengsteysee fahren würden. Der Annahme, dass die Verkehre über die Anschlussstelle Hagen-Nord abgewickelt würden, könne er so nicht folgen. Wenn das Projekt so innovativ und zukunftsträchtig sei, hätte es sich gelohnt, die Menschen mitzunehmen. Nach Abwägung aller Argumente bleibe ihm nur die Wahl, der Verwaltungsvorlage zur beabsichtigten Änderung des Regionalplans nicht zuzustimmen.

 

Herr Kohaupt übernimmt erneut die Sitzungsleitung und stellt die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.  

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

SPD

 

2

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

 

1

 

Die Linke

 

1

 

Bürger für Hagen

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=178119&selfaction=print