08.05.2013 - 15 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Stra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Hülsbusch erläutert den Beschluss des Landschaftsbeirats.
Herr Schädel führt aus, das Planungsamt habe die Pflege der Bäume nicht als Problem gesehen und daher nicht in die Vorlage eingebaut. Frau Kingreen geht davon aus, dass der Erhalt von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vertraglich geregelt werde. Herr Prof. Dr. Ullrich ist auch damit einverstanden, Straßenbäume anzupflanzen, deren mehrjährige Pflege durch die Hinterlegung eines Geldbetrages gesichert werden müsse. Für Herrn Dr. Braun ist die Vermischung von Eingriff und Baumschutz problematisch. Herr Warmeling befürchtet, dass durch fehlende Akzeptanz Tür und Tor geöffnet werden. Ein Beschluss solle daher nur mit Zusatzregelung erfolgen. Dieser Vorschlag wird von Herrn Voigt unterstützt, der folgenden Zusatzvorschlag für den UWA formuliert: die Verwaltung stellt vertraglich sicher, dass der Investor die Kosten für eine 25jährige Pflege der Ausgleichsmaßnahmen trägt.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -
2. Änderung nach § 13 BauGB gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Änderungen wurden in Rot in den Plan eingetragen.
Dem Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach
§ 13 BauGB ist die Begründung vom 15.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Die 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße .
Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die
2. Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Zusatz des Umweltausschusses:
Die Verwaltung stellt vertraglich sicher, dass der Investor die Kosten für eine 25jährige Pflege der Ausgleichsmaßnahmen trägt.
Anlagen zur Vorlage
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11,3 kB
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530,5 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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