25.04.2013 - 6.11 Städtebauförderung - Sanierungsgebiet erweitert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker möchte wissen, warum bei diesem Projekt fast 100.000,00 zurückgefordert werden.
Herr Hoffmann erklärt, dass der Vorlage auf Seite 3 zu entnehmen ist, welche Teilaspekte streitig waren. Es ging um die Sanierung der Villa Post. Hier ist ein Förderantrag gestellt worden. Die Bezirksregierung ist im Nachhinein zu dem Ergebnis gekommen, dass bestimmte Aufwendungen nicht förderfähig seien. Dabei war die Höhe dessen, was zurückgefordert werden kann, streitig. Das Gericht war der Meinung, dass 90.000,00 hätten zurückgefordert werden können. Streitig war hier auch die Frage der Verjährung. Letztendlich ist man in diesem Verfahren dazu gekommen, sich mit Widerrufsvorbehalt zu vergleichen.
Herr Dr. Bücker fragt, ob man zukünftig auch bei anderen Projekten mit Rückforderungen rechnen müsse.
Herr Hoffmann erläutert, dass man dies nicht ausschließen könne. Eine Normalität könne man hieraus nicht herleiten.
Herr Dr. Geiersbach weist auf die Inhalte hin. Hier handelt es sich um Bauleistungen und Planungen, welche ohnehin realisiert werden mussten. Hier sind z. B. Stellplätze oder die Einrichtung einer Cafeteria in zuwendungsfähige Ausgaben mit eingerechnet worden. Das Ergebnis ist für die Stadt Hagen besser, als wenn die Ausgaben von vorneherein selbst gezahlt worden wären.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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26,4 kB
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