25.04.2013 - 6.7 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Rosemarie Muhlmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1 Der Rat stimmt zu,
1.1 dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Januar 2014 errichtet wird. Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1).
1.2 dass die im Institut für Lebensmitteluntersuchungen beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden und die bei Errichtung der Untersuchungsanstalt im Chemischen Untersuchungsamt der Stadt Hagen tariflich Beschäftigten der Untersuchungsanstalt im Wege der Personalgestellung zur Verfügung gestellt werden.
1.3 dass die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gemäß § 17 Abs. 2 IUAG in die Anstalt öffentlichen Rechts übergehen.
2 Der Rat beschließt,
2.1 dass die Stadt Hagen in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,
2.2 dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 2) erfolgt, und dass der Anteil der Stadt Hagen am Stammkapital in Höhe von 10.000 der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,
2.3 dass das bewegliche Anlagevermögen des Chemischen Untersuchungsamtes auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeht,
2.4 dass, soweit eine der Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte, der Beschluss der Stadt Hagen weiterhin Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere das Stammkapital und der Stimmenanteil im Verwaltungsrat entsprechend anzupassen.
2.5 dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Hagen mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Märkischen Kreis vom 25.11.1966 (sog. Kuratoriumsvertrag), veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 52 vom 31.12.1966, S. 375, zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts einvernehmlich aufgehoben wird, vorbehaltlich dass mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und mit dem Märkischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Abgeltung der Entschädigungsansprüche nach § 14 des Kuratoriumsvertrages wegen der damaligen Kostenbeteiligung an der Finanzierung des Büro- und Verwaltungsgebäudes Pappelstraße 1 abgeschlossen wird,
2.6 dass die Kooperationsverträge der Stadt Hagen
- mit der Stadt Olpe und dem Kreis Siegen-Wittgenstein aus dem Jahre 1997,
- mit der Stadt Hamm, dem Hochsauerlandkreis, der Stadt Soest und der Stadt Unna aus dem Jahre 1999,
- mit der Stadt Hamm und dem Staatlichen Veterinär-Untersuchungsamt in Arnsberg aus dem Jahre 2006
soweit erforderlich, zum Zeitpunkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ebenfalls einvernehmlich aufgehoben, gekündigt oder in geeigneter Weise an die neue Rechtssituation angepasst werden.
3 Der Rat ermächtigt die Verwaltung,
das Gebäude Pappelstr. 1 ab 1.01.2014 an das CVUA Westfalen mindestens kostendeckend für wenigstens 5 Jahre zu vermieten. Er nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Märkischen Kreis und mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Kuratoriumsvertrages vom 25.11.1966 abzuschließen ist.
Realisierungsdatum: 01.01.2014
