25.04.2013 - 5.1 Auftrag des Rates: "Überprüfung des Beratervert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Dr. Fischer übernimmt die Sitzungsleitung. Herr Oberbürgermeister Dehm und Herr Dr. Schmidt verlassen den Sitzungsraum.

 

Herr Krippner erklärt für die SPD-Fraktion folgendes:

 

„Vorläufige politische Bewertung des Sachverhalts zum „Beratervertrag Christian Schmidt“

 

Grundsätzliche Einordnung des Falles

Der zur Beurteilung anstehende Sachverhalt zieht seine besondere Bedeutung nicht in erster Linie aus den zu beurteilenden Umständen des in Rede stehenden Vertrages, sondern eindeutig aus der Tatsache, dass es sich bei den handelnden Personen um den Oberbürgermeister, den ersten Bürger dieser Stadt und seinen Stellvertreter, den 1. Beigeordneten handelt. Der Fall ist damit an höchster Stelle angesiedelt. Die juristische und moralische Messlatte für ihr Tun liegt entsprechend hoch. Die Anforderungen an ihr Handeln als die TOP-Führungsleute dieser Verwaltung müssen höchsten Ansprüchen gerecht werden.

Beide sind nach ihrer Vita und auch ihrer eigenen immer wieder auch selbst vorgetragenen Überzeugung lange in der Verwaltung tätige und ausgewiesene Fachleute in Spitzenämtern. Daraus ableitend konnte man für alle im Zusammenhang mit der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit von Christian Schmidt notwendigen Maßnahmen und Schritte rechtlich, aber auch moralisch einwandfreie Regelungen erwarten. Leider ist dies nicht der Fall gewesen.

Es fällt schwer zu glauben, dass zwei so erfahrene Verwaltungsleute hier einfach handwerkliche Fehler gemacht haben. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass für ein bestimmtes, vorher feststehendes Ergebnis, ein Weg gesucht werden musste. Wie sich herausgestellt hat, der falsche Weg und dazu noch mit untauglichen Mitteln.

Auch fällt auf, dass in der Verwaltung für das kleinste Problem die verschiedensten Dienststellen und Fachleute zu Rate gezogen werden, bis hin zu externen rechtlichen Begutachtungen. In diesem Fall aber sind keine Fachleute oder nur punktuell befragt worden sind. Das Expertenwissen hätte für die angedachte Lösung hinderlich werden können. Die unzureichende Information im Aufsichtsrat der WFG bestätigt diese Vermutung. Städtische Gremien wurden überhaupt nicht informiert.

Bewertung von einigen Einzelpunkten des Vorgangs

?         Die Beendigung der GF-Tätigkeit war nach Beschlusslage politisch gewollt; aus dem GF-Vertrag gab es keinen Abfindungsanspruch. Gleichwohl hat Christian Schmidt einen Ausgleich geltend gemacht. Spätestens hier hätte eine intensive Prüfung einsetzen müssen. Stattdessen waren sich OB und C. Schmidt einig, dass eine Regelung gefunden werden müsse, die einer Abfindung für die Nebentätigkeit gleichkam.

 

?         Hierfür sollte zwar eine Gegenleistung in Form der Betreuung von zwei EU-Projekten erbracht werden, die aber nichts an der Grundbewertung ändert.

 

?         Bei der Übertragung der EU-Zuständigkeiten von der WFG auf die Stadt wurde der Komplettübergang der Aufgaben vom Rat beschlossen, sodass eigentlich kein Raum zur Übertragung einer bestimmten Aufgabe auf C. Schmidt bestand. Trotz der Einlassung, dass es sich um alte, zum Vertragszeitpunkt der WFG obliegende Aufgaben handelte, bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Übertragung als Nebentätigkeit.

 

?         Der Vertrag ist nach verschiedener übereinstimmender rechtlicher Begutachtung wegen nicht ordnungsgemäß erfolgter Gremienbeteiligung schwebend unwirksam.

 

?         Die Begründung des OB für die Anrechnungsfreiheit der gesamten Nebentätigkeits-vergütung spricht für viel Kreativität zugunsten des Empfängers, ist aber eindeutig nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Über Ausnahmen von der Anrechen-barkeit entscheidet allein das Innenministerium.

 

?         Diese Rechtslage musste den beiden Führungskräften bei der Entscheidung bereits klar sein. Der Sachverhalt macht deshalb exemplarisch deutlich, wie man glaubte, sich über bestimmte Einschränkungen, sprich über das Gesetz hinwegsetzen zu können.

 

?         Auch wenn schon Verjährung eingetreten ist, muss in diesem Zusammenhang nochmal die Praxis der Berechnung der Aufwandsentschädigung im Rahmen der nebenamtlichen Geschäftsführertätigkeit von C. Schmidt kritisch angesprochen werden. Eine Pauschalierung des Aufwandes ohne Nachweise bis zur maximalen Höhe von rd. 6000 € lässt die Vermutung zu, dass hierin kein Auslagenersatz zu sehen ist, sondern eine verdeckte Aufstockung (Verdopplung) der abführungsfrei zu beziehenden Bezüge. Eine zumindest rechtlich fragwürdige Praxis in der Vergangenheit.

 

Fazit

Das Handeln der Herren Dehm und Schmidt wird dem Anspruch an Führungskräfte in keiner Weise gerecht. Es widerspricht den Grundprinzipien einer transparenten Führungskultur.

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter zugunsten des Stellvertreters quasi ohne Gremienbeteiligung ist schon ein besonders krasser Fall, der nicht einfach mit einer Entschuldigung abgetan werden kann. Glaubwürdigkeit wurde zerstört und grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns der obersten Verwaltungsrepräsentanten erzeugt.

Der Ruf der Verwaltung insgesamt hat mit diesem Vorgang gelitten.

Welche Motive die Handelnden letztlich zu ihrem Vorgehen bewogen haben, können nur sie beantworten. Eine solche Vorgehensweise bietet jedenfalls Raum für viele Spekulationen und Annahmen. Im Übrigen bleiben die Ergebnisse der straf- und disziplinarrechtlichen Prüfungen abzuwarten.

Mit der Erstattung der erhaltenen Beträge ist ein erster Schritt zur Aufarbeitung getan. Ob und ggf. welcher Anspruch von C. Schmidt auf Bezahlung evtl. noch besteht, da ja Leistungen erbracht wurden, muss bei der abschließenden rechtlichen Würdigung genau im Blick auf die Zuständigkeiten geprüft werden.

In den jetzt zur Beratung anstehenden Regelwerken sind für derartige Verträge klare Regelungen zu mehr Transparenz und Gremienbeteiligung festzuschreiben. Nach dem Grundsatz der öffentlichen Beratung müssen für die nichtöffentliche Beratung enge Grenzen gezogen werden.“

 

Herr Dr. Bücker gibt für die Fraktion Hagen Aktiv folgendes Statement ab:

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

verehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

das Rechungsprüfungsamt hat in einem unabhängigen Prüfverfahren festgestellt, dass die Verwaltung beim Abschluss des Beratervertrages des Herrn Dr. Christian Schmidt mit der HAGENagentur eine Vielzahl an Fehlern begangen und diverse rechtliche Vorgaben mindestens großzügig interpretiert und teils größtmöglich ausgeschöpft hat.

 

Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Erste Beigeordnete unserer Stadt haben diesen Spielraum offenbar zu Gunsten der eigenen Interessen ausgenutzt und dabei in Teilen das Wohl unserer Stadt und Bürgerschaft aus den Augen verloren.

 

Erst mit Zunahme des politischen und öffentlichen Drucks hat der  Oberbürgermeister – obwohl ein ausgewiesener Verwaltungsfachmann - "handwerkliche" Fehler eingeräumt und auch eingestanden.

 

Der Erste Beigeordnete hat zwischenzeitlich sein Beratungsentgelt an die Stadt zurückerstattet, wohl, um einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zuvorzukommen.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit nunmehr 7 Monaten gegen die beiden Mitglieder des Verwaltungsvorstands.

 

Bedauerlicherweise sind das die Fakten. 

 

Die Akteneinsicht hat uns gezeigt, dass die beteiligten Vorstandsmitglieder und die Verwaltung das Beziehungs- und Vertragsgeflecht komplex und schwer überschaubar gestaltet haben, so dass die weitere rechtliche Bewertung schwierig sein wird. Über das Ergebnis kann nur spekuliert werden. Ob die Beteiligten hier vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, können wir nicht beurteilen. Das mag eine umfassende juristische Überprüfung klären.

 

Das strafrechtliche Ausmaß wird die Staatsanwaltschaft bewerten. Das dienstrechtliche die Bezirksregierung in Arnsberg. Sollte die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen  Verfehlungen der Beteiligten feststellen, erwarten wir entsprechende Konsequenzen von den Verantwortlichen.

 

Insgesamt ist für uns festzuhalten, dass die Verwaltungsspitze bei der Aufstellung der HAGENagentur und der Zusammenführung der einzelnen Gesellschaften und Ämter grundlegende Fehler begangen hat. Die Verwaltungsspitze, die die Neuaufstellung der Hagener Wirtschaftsförderung zur Chefsache erklärt hat, hat es versäumt, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zwischen der neuen Gesellschaft und der ehemaligen Geschäftsführung bzw. dem Dezernenten eindeutig voneinander abzugrenzen. Ratsbeschlüsse, insbesondere derjenige, der gem. § 73 GO dem Ersten Beigeordneten die Europa-Zuständigkeit zugewiesen hatte, wurden gar ignoriert.

 

Der Oberbürgermeister, der Erste Beigeordnete und Teile der Verwaltung haben bei den Menschen in Hagen einen massiven Vertrauensverlust herbeigeführt. Darüber hinaus hat die Stadt Hagen erneut einen hohen Imageschaden erlitten. Hinzu kommt, dass wir nach mehr als zwei Jahren immer noch keine leistungsfähige Wirtschaftsförderung haben.   Grund hierfür ist sicher auch ein fehlendes stimmiges Konzept bei der Zusammenführung der Gesellschaften Hagentouristik, Servicezentrum Wirtschaft und Wirtschaftsförderung.

 

Da die Verwaltungsspitze nicht zum ersten Mal den Spielraum bei Vertragsgestaltungen in Grenzbereiche hinein ausgeschöpft hat, hat Hagen Aktiv bereits im April des Vorjahres einen Antrag zur Erstellung eines Verhaltenskodex und einer Konzernrichtlinie in den Rat der Stadt Hagen eingebracht. Dieser Beschluss wurde einstimmig von allen Ratsfraktionen mitgetragen, so dass Hagen Aktiv darauf drängen wird, diesen Beschluss noch bis zur Sommerpause umzusetzen.

 

Maßgebliches Ziel ist, einheitliche Regelungen und Vorgaben für städtische Mitarbeiter und die Mitarbeiter der städtischen Töchter festzulegen. Es müssen Leitplanken gezogen werden, um Vorgänge wie bei der HAGENagentur künftig zu verhindern. Insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sehen wir in der Pflicht. 

 

Wir appellieren an alle Fraktionen, Verhaltenskodex und Konzernrichtlinie konstruktiv mitzugestalten und zeitnah zu beschließen. Wir appellieren an die Verwaltungsspitze diesen Prozess aktiv zu begleiten und dabei eine Vorbildfunktion einzunehmen. Nur unter diesen Vorzeichen wird es gelingen, unsere Stadt durch das schwierige Fahrwasser der finanziellen wie strukturellen Konsolidierung zu steuern und gleichzeitig das Vertrauen in die Handlungen der Verwaltung wiederherzustellen.

 

Hagen Aktiv wird diesen Prozess aktiv begleiten und aktiv überwachen.“

 

Herr Kayser gibt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende politische Bewertung für den öffentlichen Teil des Protokolls ab:

 

„Eine Vorbemerkung: Unsere vorläufige politische Bewertung ist nach ausführlicher Würdigung des RPA-Berichts und der danach erfolgenden Fragen und Antworten der Fraktionen erfolgt. Sie liegt schriftlich vor, und wir geben diese ausführliche Ausarbeitung zu Protokoll. Hier in öffentlicher Sitzung werde ich unsere daraus resultierenden Bewertungen im Einzelnen vorstellen, muss aber in den meisten Punkten darauf verzichten, die Belege für diese Bewertungen mit vorzutragen. Diese stammen aus nichtöffentlichen Dokumenten. Nur in den Fällen, wo dies nicht so ist, kann ich also unsere Folgerungen hier erläutern. In den anderen Fällen müssen wir die Diskussion auf die nichtöffentliche Sitzung verschieben.

 

Unsere Bewertung bezieht sich auf drei Themenkomplexe. Dies sind erstens der Beratervertrag selbst, zweitens der zugrunde liegende Geschäftsführervertrag und drittens die Konsequenzen aus dem Gesamtvorgang.

             

Zum Themenkomplex Beratervertrag kommen wir zu den folgenden Einschätzungen:

 

1.                 Der Beratervertrag war eine verschleierte, durch den von CDU und FDP politisch geforderten Umbau der WFG motivierte Abfindung auf freiwilliger Basis.

Hierzu eine Erläuterung:

 

Nach unserer Einschätzung stand der Abfindungscharakter im Vordergrund; die Betreuung der EU-Projekte bildete nur die Konstruktionsgelegenheit für einen Beratervertrag, mit dem vorwiegend diese Abfindungsabsicht institutionalisiert werden sollte.

 

Die geplante Ablösung von Dr. Schmidt als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung war nach der Kommunalwahl 2009 eine zentrale Forderung von CDU und FDP. Eine Umstrukturierung in diesem Sinne war politisch nicht zu verhindern, da auch mindestens eine weitere Fraktion diesem Anliegen folgen wollte. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sah sich in den Verhandlungen gezwungen, dies als gegeben hinzunehmen. Vordringliches Anliegen unserer Fraktion war in dieser Situation, dass Dr. Schmidt Zuständigkeiten nach seiner Neigung und Befähigung behalten durfte. Dies waren insbesondere die Zuständigkeiten für die Europa-Angelegenheiten, die ihm in seiner Funktion als Erster Beigeordneter mit den Ratsvorlagen 0517/2010 und 0826/2010 auch übertragen wurden.

Dass dies einen finanziellen Ausgleich beinhalten sollte, war zu diesem Zeitpunkt nicht Gegenstand interfraktioneller Verhandlungen. Vielmehr war nicht erkennbar, dass eine Übertragung von Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des Ersten Beigeordneten überhaupt Raum für zusätzlich dotierte Tätigkeiten innerhalb dieses Aufgabenspektrums ließ.

 

2.     Die im Beratervertrag vereinbarten Leistungen wurden erbracht. Ob die Dotierung der Aufgabe angemessen war und dem Aufwand entsprach, bleibt fraglich.

 

3.     Der Beratervertrag war eine unkluge und offenkundig schlecht improvisierte Konstruktion, um die Abfindungsabsicht umzusetzen. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters, dass die Vergütung aus dem Beratervertrag im Hinblick auf das Nebentätigkeitsrecht anrechnungsfrei bleibt, war eindeutig rechtswidrig und musste im Nachgang zurückgenommen werden.

Ironischerweise wäre nur eine echte Abfindung ohne Gegenleistung abführungsfrei gewesen. Diese erschien den Beteiligten aber offenbar politisch nicht vermittelbar, da aus dem bestehenden Geschäftsführervertrag keine Verpflichtung zu einer Abfindungsregelung resultiert. Die Absicht einer „Abfindung für die entfallenden Nebeneinkünfte“ wäre als rein politisch motivierte freiwillige Gefälligkeit offen erkennbar gewesen. Deswegen wurde der Umweg über den Beratervertrag gewählt. Die fragwürdige Entscheidung, diese Nebentätigkeit von der Abführungspflicht freizustellen, erklärt sich nur, wenn die dahinterliegende Absicht mit einbezogen wird, eine vereinbarte Abfindungssumme verlustfrei fließen zu lassen.

 

4.     Der Beratervertrag ist schwebend unwirksam.

Unbeschadet einer anderen Rechtsauffassung von Dr. Ramrath folgen wir der Auffassung des RPA, das zuletzt in einer Stellungnahme vom 25.02.2013 die Notwendigkeit begründet, dass dieser Vertrag durch den Aufsichtsrat hätte beschlossen werden müssen.

 

5.     Der Rat wurde hinsichtlich der Erledigung der Europa-Aufgaben mindestens in die Irre geführt, wenn nicht bewusst getäuscht.

Hierzu eine Erläuterung:

In der Vorlage 0517/2010 hieß es im Juni 2010 noch wörtlich: „Bei Herrn Dr. Schmidt soll aufgrund der umfassenden Erfahrungen und der in vielen Jahren aufgebauten Netzwerke die Verantwortung für EU-geförderte Projektarbeit verbleiben.“

Die Zuordnung der gesamten Europa-Arbeit ist damit eindeutig.

Die Vorlage 0826/2010 formulierte dann im November 2010: „Die Europaaufgaben und EU-geförderte Projektarbeit sollen zukünftig beim Ersten Beigeordneten der Stadt, Herrn Dr. Schmidt, organisatorisch wie auch personell angebunden werden.“ Aus der klaren Formulierung von „verbleibender“ EU-Projektverantwortung ist auf geheimnisvolle Weise die „zukünftige“ Anbindung geworden. Hier wurde eine ganz unauffällige Begriffsverschiebung vorgenommen. Strittig ist nun nämlich, was aus der Verwendung des Wörtchens „zukünftig“ zu folgern ist.

Aus Sicht unserer Fraktion wurde hier Irreführung betrieben, um im Nachhinein dem Rat zu suggerieren, man habe ja über die Europa-Zuständigkeit bei Dr. Schmidt Bescheid gewusst, was der Vergabe des Beraterauftrags größere Plausibilität verleihen soll. Bescheid wusste der Rat jedoch nur darüber, dass eine generelle Europa-Zuständigkeit beim Ersten Beigeordneten besteht, die diesen verpflichtet, Europa-Aufgaben ohne besonderes zusätzliches Entgelt zu bearbeiten. Unbekannt war dem Rat aber bis zum Auffliegen der Angelegenheit, dass es über diese Generalzuständigkeit hinaus weitere Europa-Angelegenheiten gab, die nicht in diese Zuständigkeit des Beigeordneten Dr. Schmidt fallen sollten, sondern gegen besonderes Entgelt vom nebenamtlichen Berater Dr. Schmidt für sein früheres Beteiligungsunternehmen und beauftragt von seinem früheren Mitgeschäftsführer Schießer erledigt werden sollten. Dies wird klar, wenn man sich nach der Lektüre der Vorlagen 0517/2010 und 0826/2010 unvoreingenommen die Frage stellt, ob es noch Europa-Angelegenheiten gibt, die nach diesem Beschluss nicht im Tätigkeitsbereich des Ersten Beigeordneten liegen. Kein Ratsmitglied würde dies mit Ja beantwortet haben.

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN steht daher fest, dass die Erledigung von durch den Rat fest zugeordneten Aufgaben im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratervertrags ganz offenkundig gegen Geist und Intention des Beschlusses in den Vorlagen 0517/2010 und 0826/2010 verstößt. Über diesen Vorgang hätte nach unserer Auffassung nicht nur ohnehin zwingend der Aufsichtsrat, sondern auch der Rat informiert werden müssen. Beides ist unterblieben.

 

Nun unsere Einschätzungen zum zweiten Themenkomplex Geschäftsführervertrag:

 

1.                 Bereits während der ursprünglichen Geschäftsführertätigkeit Dr. Schmidts hätten Aufwandsentschädigungen abgeführt werden müssen, was offenkundig nicht erfolgt ist.

 

2.                 Die Bemessung der Dotierung des Beratervertrags orientierte sich ebenfalls nicht an dem eigentlichen Geschäftsführergehalt, sondern an den Gesamtbezügen inklusive Aufwandsentschädigung.

 

 

Zuletzt unsere Folgerungen bezüglich notwendiger Konsequenzen aus der Angelegenheit:

 

1.                 Personelle Konsequenzen sind aus unserer Sicht auf disziplinarischer Ebene zu ziehen, auch in dem Fall, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ohne Anklageerhebung beendet werden. Sowohl der Oberbürgermeister als auch der erste Beigeordnete sollen gleichwohl die laufende Amtszeit beenden können. Diese Einschätzung ist allerdings neu zu bewerten, falls über den vorliegenden Vorgang ein Verfahren vor Gericht eröffnet wird. In jedem Fall ist eine Zusammenarbeit mit beiden Personen in ihren derzeitigen Funktionen über die laufende Amtszeit hinaus nach diesem Vorgang für uns nicht vorstellbar.

 

2.                 Nach unserer Meinung muss schnellstmöglich die für alle städtischen Beteiligungsgesellschaften geltende Beteiligungsrichtlinie überarbeitet und um einen Corporate Governance Kodex ergänzt werden.

 

Nicht nur die Aufarbeitung der Angelegenheit Beratervertrag Dr. Schmidt, sondern auch die anderen in der Öffentlichkeit diskutierten Vorfälle in Hagener Beteiligungsgesellschaften der vergangenen Monate – Stichworte sind hier z.B. Abschiedsfeier und Dienstwagen -  haben zu erweiterten Fragestellungen hinsichtlich der Beteiligungssteuerung, aber auch hinsichtlich des Corporate Governance bei der Stadt Hagen geführt. Die Erarbeitung dieser Regelwerke muss schnellstmöglich erfolgen und auf alle städtischen Beteiligungsgesellschaften angewandt werden.“

 

Herr Hentschel schließt sich den Erläuterungen seiner Vorredner an. Er spricht die Vorgehensweise und die Aufarbeitung der Verwaltung in der Angelegenheit Beratervertrag an. Hinsichtlich der Arbeitszeiten von Herrn Dr. Schmidt seien seitens der Verwaltung falsche Informationen gegeben worden. Bei dem Vertragsabschluss sei das falsche Jahr eingetragen worden. Zahlungen an Herrn Dr. Schmidt seien bereits vor Vertragsabschluss erfolgt. Für die Zukunft wünscht Herr Hentschel sich verbindliche Antworten der Verwaltung.

 

Herr Claus Thielmann gibt folgende Stellungnahme basierend auf den Fakten aus der Akteneinsichtsnahme in der Sache Beratervertrag Dr. Schmidt ab:

 

„Der ursprüngliche Geschäftsführervertrag von Dr. Schmidt bei der WFG datiert vom 01.09.2000 und weist die Vertragsdauer 28.08.2000 bis 27.08.2001 aus. Nach Aufsichtsratsbeschluss wurde dieser anschließend jeweils stillschweigend um ein Jahr verlängert. Die WFG - Bilanzen wurden dem Rat jeweils zur Genehmigung zugeleitet.

 

In der Anlage 3 der Bilanz 2010 ist aufgeführt, dass Dr. Schmidt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 11.289,35 € in 2010 erhalten hat und dass der Geschäftsführervertrag am 31.12.2010 geendet hat.

 

In der Anlage 3 zur Bilanz 2011 findet sich ein Vermerk über den Beratervertrag mit Dr. Schmidt, der in 2010 geschlossen worden ist. In 2010 war Dr. Schmidt aber noch Geschäftsführer der Gesellschaft und hat auch eine Aufwandsentschädigung dafür erhalten (siehe oben). Die Vertragsdauer des Beratervertrages wird mit zwei Jahren angegeben und die Vergütung mit 18.500,00 € p. a.

 

Der Beratervertrag zwischen WFG und Dr. Schmidt wurde ursprünglich für die Gesellschaft nur von Herrn Schießer gezeichnet. Als Vertragsgegenstand im §1 wird genannt: Beratung - EU-Projekte und internationale Kontakte in 2010 und 2011. Als Leistung des Auftragnehmers wird im §2 genannt: Fortführung Cities in Balance in 2010 und 2011 sowie Beratung eines Neuprojektes.

 

Auf Hinweis der Wirtschaftprüfer hat OB Dehm diesen Vertrag nachträglich mitgezeichnet, was meines Erachtens ein Fehler war. Es war zudem ein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag, da bei Verträgen in dieser Größenordnung nicht der Aufsichtsratvorsitzende sondern der gesamte Aufsichtsrat zustimmen muss.

 

In seinem Schreiben vom 22.08.2012 erläutert OB Dehm an 14 warum er dem WFG-Geschäftsführervertrag auf Auflösung/Beratervertrag zustimmte und nachträglich auf Grund des Wirtschaftprüfer-Wunsches mit unterzeichnete. Hier hat er unseres Erachtens eine völlig falsche Einschätzung über die Vertragsregelung gehabt.

 

Unsere politische Einschätzung:

Hier wurde eine Abfindung in Form eines Beratervertrages gegossen. Die Leistungen standen aber unseres Erachtens nur „pro forma“ auf dem Papier. Auch die Nichtabführungspflicht dieser Nebeneinkünfte durch den Beratervertrag ist eindeutig eine Fehleinschätzung seitens OB Dehm. Inwieweit diese Fehleinschätzung justitiabel ist, bezweifeln wir allerdings weiterhin.“

 

Herr Dr. Ramrath erinnert an den Ausgangspunkt vor zweieinhalb Jahren. Der Rat hat Ende 2010 die Neuformierung der Wirtschaftsförderung und die Zusammenführung von Wirtschaftsförderung, Hagen-Touristik und Servicezentrum Wirtschaft beschlossen. Die Voraussetzungen für eine sinnvolle und schlüssige Gesellschaft wurden geschaffen. Vorausgegangen war eine mehrmonatige Diskussion über die Inhalte, über den Weg und über die personelle Neuausrichtung. Es gab verschiedene Vorstellungen. Eine Vorstellung war, dass eine neuausgerichtete Gesellschaft auch eine neue personelle Führung haben solle. Am Ende der Diskussion bestand eine politische Verständigung, dass Herr Schießer die Chance für die Führung dieser neuen Gesellschaft in der Anlaufphase haben sollte. Der zweite Geschäftsführer, Herr Dr. Schmidt, sollte durch eine einvernehmliche Lösung ausscheiden. Keine Fraktion hat damals gefordert, das Ausscheiden einseitig durch fristlose Kündigung durchzusetzen, wie es nachträglich der Prüfungsbericht empfiehlt. Ein harmonisches Ausscheiden mit Anschlussnutzung des Know-hows von Herrn Dr. Schmidt zum Abschluss der laufenden Europaprojekte im Rahmen eines Beratervertrages lag daher durchaus in der Logik der politischen Verständigung. Über die Höhe des vereinbarten Honorars könne man streiten. Der Abschluss und die Durchführung des Vertrages waren auch nach der Auffassung von Herrn Dr. Ramrath diletantisch. Der wirtschaftliche Ansatzpunkt für den Beratervertrag war schlüssig. Das Projekt „Cities in balance“ musste noch in der HAGENagentur abgeschlossen werden, weil es dort begonnen und weil es ein Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Stadt Hagen und HAGENagentur mit diesem Inhalt gab. Ansonsten hätte ein umständlicher Zwischenabschluss mit erheblichen abrechnungstechnischen Schwierigkeiten zwischen HAGENagentur und Stadt Hagen geschaffen werden müssen. Möglicherweise auch zwischen der Stadt Hagen und dem Zuschussgeber. Der Prüfungsbericht hat sich nicht darüber verhalten, wie denn die Europaprojekte im Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Stadt Hagen und HAGENagentur hätten abgerechnet werden sollen, wenn der Auftrag auf halben Wege beendet worden wäre. Der Bericht sagt auch nichts darüber, wie die wirtschaftlichen Konsequenzen ausgesehen hätten, wenn das Projekt „Cities in balance“ nicht mehr von der HAGENagentur, sondern von der Stadt Hagen gegenüber dem Zuschussgeber hätte abgerechnet werden müssen. Fakt ist, dass ein eigener Personalaufwand der Stadt Hagen im Vergleich zum Aufwand der HAGENagentur nicht im gleichen Maße zuschussfähig war. Der gewählte Weg war zuschusskonform und wirtschaftlich vertretbar. Personalkosten konnten über die HAGENagentur zu 100 % beim Zuschussgeber abgerechnet werden. Eigene Personalkosten der Stadtverwaltung Hagen hingegen in diesem Umfang nicht. Es gab gute finanzielle und praktische Gründe so zu verfahren. Im Mai 2011 hat der Rat der Stadt dem Jahresabschluss 2010 der HAGENagentur zugestimmt und Herrn Schießer als Geschäftsführer für weitere 3 Jahre ab August 2012 bestellt. In dem Jahresabschlussprüfungsbericht heisst es wörtlich: „Mit einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung wurde in 2010 ein Beratervertrag mit einer zweijährigen Laufzeit mit einer Vergütung von 18.500,00 € per anno abgeschlossen.“ Das hat der Rat der Stadt einstimmig zur Kenntnis genommen. Ein Jahr später im Mai 2012 nimmt der Rat den Jahresabschluss der HAGENagentur 2011 zur Kenntnis. Auch darin ist wörtlich enthalten: „Mit dem ehemaligen Geschäftsführer Dr. Schmidt wurde in 2010 ein Beratervertrag 1. mit in einer zweijährigen Laufzeit und 2. mit einer Vergütung von 18.500,00 € per anno abgeschlossen.“ Ein Zitat aus dem Ratsprotokoll: „Darüber hinaus hat Herr Oberbürgermeister Dehm angemerkt, dass im Bericht des Wirtschaftsprüfers ausgewiesen wird, dass mit dem 1. Beigeordneten als damaliger Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung ein Beratervertrag abgeschlossen wurde.“ Das hat keine Reaktion des Rates ausgelöst. Es gehöre auch zur politischen Wahrheit, dass keine Fraktion und kein Mandatsträger diese wiederholten Informationen über den Abschluss des Beratervertrages des Herrn Dr. Schmidt und die Benennung der Geldhöhe zum Anlass genommen haben, in irgendeiner Form kritisch nachzufragen. Was sei dies für eine politische Kultur des Rates, wenn mehrfache Informationen über ein Beratervertrag über ein Jahr lang allseits schweigend hingenommen werden und erst dann, als der Oberbürgermeister selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit äußert, alle aus dem Schlaf erwachen und mit umso lauterer Entrüstung reagieren. Niemand hat bisher gefordert, dass auch einmal die politischen Strukturen auf den Prüfstand kommen. Wieso lassen Fraktionen mit großen Geschäftsstellen solche Ratsbeschlüsse mehrfach ohne Einspruch passieren, wenn der Beratervertrag solche Sprengkraft für das Gemeinwesen hatte.

Am 25.05.2012 hat der Oberbürgermeister von sich aus die Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in Auftrag gegeben. Am 20.09.2012 hat der Oberbürgermeister den Prüfbericht dem Rat vorgelegt und sich dafür entschuldigt, seine Kompetenzen hinsichtlich einer Ausnahmeentscheidung für die Abführung bei Nebeneinkünften des Beigeordneten falsch eingeschätzt zu haben. Eine solche Fehleinschätzung ist unangenehm, stellt aber nicht das Rechtsverständnis eines Menschen in Frage.

Der Prüfbericht habe aus Sicht von Herrn Dr. Ramrath nicht hinreichend geklärt, ob die Abführungsvorschriften in diesem Fall überhaupt anzuwenden sind. Aus seiner Sicht müsse die politische Ebene grundsätzlich kritisch hinterfragen, was denn solche Jahresabschlüsse, Berichte von Wirtschaftsprüfern, Informationen und Stellungnahmen für eine Wertigkeit haben.

 

Herr Riechel erläutert, dass manche Dinge im Rat vielleicht nicht hinreichend zur Kenntnis genommen wurden. Dieser Beratervertrag ist jedoch weitergereicht worden, nachdem er vorher durch den Aufsichtsrat in der Form abgeschlossen worden ist, ohne dass der Aufsichtsrat ihn tatsächlich unterzeichnet hat. Der Rat ist in dieser Sache nicht richtig informiert worden. Wenn ein Jahresabschluss vorliegt, könne ein Ratsmitglied nicht erkennen, dass dieser Vertrag, welcher gar nicht zustande gekommen ist, nichtig ist. Ein Jahresabschluss könne nicht in der Tiefe geprüft werden, wie ein Wirtschaftsprüfer ihn prüft. 

 

Herr Hentschel widerspricht Herrn Dr. Ramrath. Erst nach Veröffentlichung in den Medien wurde das Rechnungsprüfungsamt mit der Überprüfung beauftragt.

 

Herr Krippner macht deutlich, dass die jetzige Aufstellung der Wirtschaftsförderung der Wille des Rates war. Hieraus ergab sich, dass eine Abfindung an den Geschäftsführer, der einen unbefristeten und keinen befristeten Vertrag hatte, gezahlt werden musste. Wie soll der Rat überprüfen, ob Einkünfte aus Nebentätigkeiten regelmäßig abgeführt werden oder nicht. Seitens des Oberbürgermeisters liege hier eine Fehlinformation des Rates vor. 

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Beschluss:

1.     Die von den Fraktionen und der Ratsgruppe in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung vorgetragenen und zu Protokoll gegebenen Stellungnahmen zur Angelegenheit Beratervertrag sind das Ergebnis der Auswertung des RPA-Berichts, der ergänzenden Antworten der Verwaltung sowie der stattgefundenen Akteneinsichten. Da zur Zeit keine darüber hinausgehenden Informationen vorliegen, ist eine weitere Befassung mit diesem Thema in den kommenden Sitzungsrunden nicht erforderlich.

2.     Davon ausgenommen ist die Erarbeitung einer novellierten Beteiligungsrichtlinie unter Einschluss eines verbindlichen Corporate Governance Kodex. Diese soll mit einer hohen Priorität und möglichst noch im laufenden Jahr erarbeitet werden. Die Verwaltung legt bis spätestens zum 01.06.2013 hierzu einen Entwurf vor.

3.     Sobald es neue Entwicklungen in der rechtlichen Aufarbeitung der Angelegenheit Beratervertrag gibt, ist durch die Verwaltung im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes zu informieren.

4.     Nach endgültigem Abschluss der rechtlichen Aufarbeitung ist in einer abschließenden Beratungsrunde über mögliche personelle und/oder institutionelle Konsequenzen zu befinden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung zu gegebener Zeit einen Vorschlag.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage