18.05.2005 - 7.10 Beabsichtigte Einziehung eines Teiles der Rolan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussion erfolgt folgender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV NW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2003 (GV NW S. 766) wegen des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses die beabsichtigte Einziehung eines Teiles des Gehweges der Rolandstraße vor dem Grundstück Rolandstr. 7

Die Fläche umfaßt einen Teil des Grundstücks Gemarkung Haspe Flur 17 Flurstück 355.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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