18.05.2005 - 7.16 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.16
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 18.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser möchte wissen, was die
vereinfachte Änderung bedeute.
Herr Schumacher teilt mit, man wolle
die Grenzen weiter fassen, den Spielraum erhöhen. Die Nutzungsintensität werde
nicht verändert.
Herr Gockeln fragt, was das im
Einzelfall bedeute und ob jetzt eine Bebauung mit Einfamilienhäusern statt
Reihenhäusern vorgesehen sei.
Herr Grothe erläutert, dass alle
Verfahrensschritte noch kämen. Es handele sich nur um die Einleitung des
Verfahrens. Reihenhäuser seien nicht zu verkaufen gewesen.
Herr Schumacher fügt an, dass keine
Änderung nach Art und Maß der baulichen Nutzung erfolge. Es bliebe ein- oder
zweigeschossig.
Herr Dr. Geiersbach teilt mit, dass
Beschwerden der Anwohner in südwestlicher Richtung vorlägen. Es gäbe
Entwässerungsschwierigkeiten. Bei stärkerem Regen würden die tieferliegenden
Grundstücke überschwemmt.
Herr Heckrodt antwortet, dass das
Problem bekannt sei. Es würden Gespräche mit dem Erschließungsträger geführt,
den Kanal zu verlegen.
Herr Goertz fragt, ob jetzt eine
niedrigere Zahl an Wohneinheiten als 19 geplant sei.
Herr Schumacher erläutert, dass noch
keine konkrete Einzelfallplanung des Investors vorliege. Man müsse abwarten,
was im weiteren Verfahren komme.
Herr Weber betont, dass es sich hier
nur um die Einleitung des Verfahrens handele, im weiteren Verlauf müssten dann
auch die Zahl der Wohneinheiten geregelt werden.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines
vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße
nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz
1 wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird
durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des
rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung
Hasencleverstraße.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
