18.05.2005 - 7.16 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser möchte wissen, was die vereinfachte Änderung bedeute.

Herr Schumacher teilt mit, man wolle die Grenzen weiter fassen, den Spielraum erhöhen. Die Nutzungsintensität werde nicht verändert.

Herr Gockeln fragt, was das im Einzelfall bedeute und ob jetzt eine Bebauung mit Einfamilienhäusern statt Reihenhäusern vorgesehen sei.

Herr Grothe erläutert, dass alle Verfahrensschritte noch kämen. Es handele sich nur um die Einleitung des Verfahrens. Reihenhäuser seien nicht zu verkaufen gewesen.

Herr Schumacher fügt an, dass keine Änderung nach Art und Maß der baulichen Nutzung erfolge. Es bliebe ein- oder zweigeschossig.

Herr Dr. Geiersbach teilt mit, dass Beschwerden der Anwohner in südwestlicher Richtung vorlägen. Es gäbe Entwässerungsschwierigkeiten. Bei stärkerem Regen würden die tieferliegenden Grundstücke überschwemmt.

Herr Heckrodt antwortet, dass das Problem bekannt sei. Es würden Gespräche mit dem Erschließungsträger geführt, den Kanal zu verlegen.

Herr Goertz fragt, ob jetzt eine niedrigere Zahl an Wohneinheiten als 19 geplant sei.

Herr Schumacher erläutert, dass noch keine konkrete Einzelfallplanung des Investors vorliege. Man müsse abwarten, was im weiteren Verfahren komme.

Herr Weber betont, dass es sich hier nur um die Einleitung des Verfahrens handele, im weiteren Verlauf müssten dann auch die Zahl der Wohneinheiten geregelt werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße  nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung – Hasencleverstraße.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Müller nicht mitgewirkt.

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