18.05.2005 - 6.1.3 Haushalt 2005hier: Anschaffung einer Geschwindi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 18.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Eva-Maria Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Müller von der Polizei teilt mit,
dass es für das Stadtgebiet drei Anlagen gebe. Eine Anlage sei vom Straßenverkehrsamt
und zwei von der Verkehrswacht. Zusammen mit der Hilfe vom Werkhof und
1€-Jobs seien diese ständig im Stadtgebiet und somit auch in Haspe im
Einsatz.
Herr Thieser und Herr Weber wundern
sich, dass dann nie eine Anlage für Haspe zu bekommen war, wenn man eine
anforderte.
Frau Bremser möchte wissen, ob diese
Anlagen nur anzeigen oder ob auch dokumentiert werde.
Frau Schmitt erklärt, dass es Anlagen
gebe, die eine Auswertung ermöglichten. Die beiden Anlagen der Verkehrswacht
böten diese Möglichkeit jedoch nicht. Außerdem seien die Ausleihzeiten auch
aufgrund von Defekten sehr rar. Die Verkehrswacht setze ihre Anlagen selbst
ein. Da diese Anlagen nur auf Stativ und nicht fest anzumontieren seien,
müssten immer zwei Personen dabei stehen. Daher hält sie die Anschaffung einer
weiteren Anlage durchaus für sinnvoll.
Herr Goertz möchte wissen, ob der
Aufbau und Einsatz durch den Verein AS gewährleistet sei.
Herr Weber sagt dies zu. Die
Organisationsrahmenbedingungen seien erfüllt. Bei der jährlichen Pauschale von
300,-€ handele es sich hauptsächlich um Benzinkosten, die aus dem
Handgeld finanziert werden könnten. Vielleicht könne man auch noch ein Schild
“Schritt fahren” an der Anlage anbringen.
Frau Bremser möchte noch einmal darauf
hinweisen, dass eine Anlage gekauft werden solle, die auch aufzeichnen und
auswerten kann.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe stellt aus
ihren bezirksbezogenen Mitteln einen Betrag in Höhe von ca. 3.200,00 €
für die Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage zur Verfügung. Des weiteren
stimmt sie zu, eine jährliche Pauschale von bis zu 300,00 € für den
Transport und die Aufstellung der Anlage zu zahlen.
