21.03.2013 - 5.6 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die ausliegende Stellungnahme des Aufsichtsrates des HEB (siehe ANLAGE 1), sowie die zur Verfügung gestellten Änderungsvorschläge zu den Tagesordnugspunkte I.5.5 bis I.5.8 der Verwaltung (siehe ANLAGE 2) und der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen (siehe ANLAGE 3).

Er lässt die Sitzung zwecks Abstimmung der Vorgehensweise bezüglich der Tagesordnungspunkte I.5.5 bis I.5.8 bzw. zur Abstimmung eines einheitlichen Beschlussvorschlags von 16:45h bis 17:10h unterbrechen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass sich auf Grundlage der vorliegenden Änderungsvorschläge auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag geeinigt wurde. Er erläutert die Änderungen und den Beschlussvorschlag. Es sei besprochen worden, dass bevor dieser zur Abstimmung gestellt wird, jeder Fraktion ein kurzes Statement abgeben kann.

 

Herr Röspel ist der Auffassung, dass heute nur ein kleiner Schritt gemacht werde, daher sei die CDU-Fraktion nicht vollumfänglich zufrieden. Sie plädiere weiterhin für die Neuordnung und Verschlankung der Beteiligungen. Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes, Sicherstellung der Inhousefähigkeit und die Schaffung von Synergien sei für die Umsetzung erforderlich. Nur durch eine solche Umstellung lasse sich der Konzern Stadt steuern.

 

Herr Krippner merkt an, dass dieser Beschluss rund zweieinhalb Jahre diskutiert worden sei. Die Ängste der Mitarbeiter seien auch aufgrund dessen entstanden. Daher plädiert er, transparent und offen mit der Thematik umzugehen. Es sei nachvollziehbar, das bei einem solchen großen Projekt eine genaue Berechnung bis nach dem Komma nicht möglich ist. Dennoch müsse von allen Beteiligten mehr Engagement erfolgen. Der Konzerngedanke müsse zudem mehr gelebt werden. In diesem Zusammenhang sei zu überlegen, welche Synergien oder Dienstleistungen gegenseitig von den Töchtern genutzt werden können. Es müsse gemeinsam eine  positive Umsetzung verfolgt werden. Mit dem heutigen gemeinsamen Beschlussvorschlag sei der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt.

 

Herr Riechel ist der Auffassung, dass die bisherigen Verwaltungsvorlagen nicht beschlussfähig gewesen seien. Bei dem abgestimmten Vorschlag handele es sich um einen guten Kompromissvorschlag, die offenen Fragen müssen noch geklärt werden und ein Konsens gefunden. Insbesondere werde positiv bewertet, dass die Privatisierung ausgeschlossen werde. Die Optimierung der Beteiligungen und die Einsparungen im Haushalt sind unter einen Hut zu bringen. Beteiligte Mitarbeiter und Fachleute sollten dieses in einem Workshop erörtern.

 

Herr Dr. Bücker führt ebenfalls aus, dass im gemeinsamen Konsens ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht werde. Der vorgelegte Zeitplan lasse hoffen, dass dieses im nächsten halben Jahr umzusetzen sei.

 

Herr Thielmann bittet darum, keine weiteren Ängste mehr zu schüren. Er erinnert daran, dass Herr Oberbürgermeister Dehm immer gesagt habe, dass keine Privatisierung erfolgen werde und keine betriebsbedingten Kündigungen.

 

Herr Hentschel merkt an, dass sich alle gewissenhaft an den Ausarbeitungen beteiligt haben. Es sei fraglich, weshalb seitens der Mitarbeiter und Geschäftsführer ein derartiges Misstrauen gegenüber der Verwaltung herrsche. Er weist darauf hin, dass nicht nur die Ratsgruppe Die Linke und die Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen die Mitarbeiterinteressen vertreten.

 

Herr Dr. Preuß erklärt, dass durch die gemeinsame Einigung etwas Gutes bewirkt worden sei. Die steuerliche Frage sei seit dem Beschluss im Dezember 2010 ungeklärt, ebenso wie Synergien zu erschließen sind und die Fragen bezüglich der Gesellschaftsform der MarkE. Weshalb in den vergangene zweieinhalb Jahren  nichts passiert ist sei strittig. Die einen sagen, weil niemand auf sie zugekommen sei, die anderen, weil keine Beauftragung erfolgt sei. Mit dem heutigen Beschluss werden die Arbeitsaufträge klar definiert und beauftragt.

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Beschluss:

 

Tagesordnungspunkte 5.5 bis 5.8 Neuordnung der Beteiligungsstruktur

 

0. 

Die Drucksachen 0919/2012, 1022/2012, 1023/2012, und 0262/2013 werden vertagt.

 

 

1.

Der Rat stellt fest, dass bisher keine verbindliche Beschlussfassung über konkrete Schritte zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen erfolgt ist. Die Beschlussfassung im Rahmen des HSK / HSP - Beschluss vom 16.12.2010 unter TOP 5.13.1- erfolgte ausdrücklich als Prüfauftrag und unter dem Vorbehalt der Klärung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sowie unter Prüfung von Alternativmodellen.

 

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Beteiligung der Geschäftsführungen der betroffenen städt. Unternehmen von HVG, GIV, ha.ge.we, HEB/HUI und Stadthalle die in den nachfolgenden Punkten aufgeworfenen Fragestellungen zu klären und dem Rat in der nächsten Sitzung zu berichten:

 

 

a) Steuerliche Aspekte – Auskunft des Finanzamtes

 

In Abstimmung mit den Beteiligungsunternehmen ist abzuklären, ob in den vorliegenden Anträgen auf eine verbindliche Auskunft alle notwendigen Fragen richtig gestellt worden sind. Die in dem beiliegenden Papier -Anlage - aufgeworfenen Fragestellungen sind hierbei zu berücksichtigen.

 

Die verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes müssen bei der Abschlussberatung vorliegen. Vorbehaltsbeschlüsse lehnt der Rat ab.

 

 

b) Ausgestaltung der Garantiedividende

 

Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung zur Zahlung einer Garantiedividende ist vorzulegen. Die Auffassung der betroffenen Anteilseigner zu diesem Vorschlag ist abzufragen und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Dies ist unverzichtbar, da nur bei Vorliegen dieser Vereinbarung die möglichen Vorteile einer Steuerersparnis gegenüber dem Risiko zur Zahlung einer Garantiedividende auch bei geringem oder keinem Gewinn abgewogen werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei einer schwarzen Null gar kein Steuervorteil mehr vorhanden ist.

 

 

c) Absicherung der Inhousefähigkeit der Hagener Abfallwirtschaft

 

Die Herstellung der Inhousefähigkeit ist für die Unternehmen HEB und HUI von existenzieller Bedeutung. Der Rat hat dies durch mehrere Entscheidungen immer wieder bekräftigt. Konkret geschehen ist bisher nichts. Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der steuerliche Querverbund zwischen HVG und HUI der Inhousefähigkeit von HEB und HUI entgegensteht. Bei allen bisher diskutierten Inhousemodellen musste die HUI die MVA verpachten. Damit fallen auch keine Fernwärmeerträge mehr bei der HUI an.

 

Es ist deshalb in einer verbindlichen Form klarzustellen, dass durch die beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Schritte und deren vorgesehenen Folgemaßnahmen keine Gefährdung der Inhousefähigkeit eintreten wird.

 

Im Übrigen erwartet der Rat spätestens nach der Sommerpause  von der Geschäftsführung konkrete Vorschläge zur Lösung der Inhouseproblematik. Hierbei ist vorrangig die Einführung der Wertstofftonne zu bearbeiten.

 

 

d) Erzielung von Synergien

 

Konkret sind Projekte thematisch und inhaltlich zu benennen, mit denen in Summe die angestrebte Einsparung von 1,4 Mio € erzielt werden kann. Zu den Projekten sind Verantwortliche zu benennen, ein Zeitfenster für die Umsetzung anzugeben und das projektspezifische Einsparziel soweit möglich zu beziffern. Hierbei ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg diese Beträge haushaltswirksam werden sollen.

 

Die Mitglieder in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen sowie die Geschäftsführungen werden angewiesen, dies aktiv zu unterstützen.

 

Es ist in diesem Zusammenhang kurzfristig zu prüfen, ob den städtischen Unternehmen mit einer verbindlichen Zielvereinbarung eine prozentuale Vorgabe zur Reduzierung ihres Gesamt-aufwandes vorgegeben werden sollte, der dann als Gewinn/Überschuss oder geringerer Zuschuss (wie bei der Stadthalle) in den städtischen Haushalt einfließt.

 

Es ist darzustellen, welche Synergien ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit der HVG gehoben werden können.

 

Bereits heute bestehen zwischen den Unternehmen, aber auch zwischen den Unternehmen und der Verwaltung vielfältige Leistungsabnahmen, die in ihren Auswirkungen, ggf. mit gegenläufigen Effekten darzustellen sind. Direkte Beiträge der Beteiligungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gehören ebenso dazu.

 

 

e) Steuerung

 

In den Antworten auf die Fragen der Fraktionen und der Ratsgruppe und in mündlichen Erklärungen im Rahmen der bisherigen Diskussionen wurde die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen zugesichert. Dies ist sicherzustellen.

 

 

3.

Der Rat der Stadt Hagen stellt ausdrücklich fest, dass der Wohnungsbestand der ha.ge.we und die Abfallwirtschaft mit den Betrieben HEB und HUI nicht privatisiert werden und als zentrale Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge in kommunaler Hand verbleiben.

 

 

4.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Neuordnung der Beteiligungsstruktur würden weitreichende Veränderungen mit hohen finanziellen Auswirkungen erfolgen. Es ist dazulegen, welche Haftungsrisiken diese Beschlüsse sowohl für die Mitglieder des Rates, als auch für die Aufsichtsratsmitglieder und die Geschäftsführungen der Betriebe beinhalten.

 

5.

Die Beteiligungskommission befasst sich unter Mitwirkung der Geschäftsführer und Arbeitnehmer-Vertreter der Unternehmen in einem Tagesworkshop mit der Thematik mit dem Ziel, einen abgestimmten Umsetzungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat zu erarbeiten.

 

6.

Weitere offen gebliebene Fragen werden der Verwaltung umgehend zugeleitet und durch diese beantwortet und in den Workshop eingebracht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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