13.03.2013 - 6.1 Neubau eines Praxisgebäudes auf dem Grundstück ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme macht nochmals auf die Änderung zum Planungsrecht innerhalb der Vorlage aufmerksam.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Eine entsprechende Mitteilung als E-Mail – Auszug des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung wurde ausgelegt und ist als Anlage 14 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Aßmuth möchte wissen, ob bereits bekannt sei, welche Ärzte in das Gebäude

ziehen werden.

 

Dazu könne Herr Dahme nur im nichtöffentlichen Teil etwas sagen.

 

Bei einem Neubau müssen auf dem Grundstück zusätzliche Stellplätze eingerichtet werden, so Herr Grzeschista. So möchte er wissen, inwieweit diese Zufahrt in die Eilper Straße mit eingebunden werde, da es bereits sehr viele Zufahrten gebe.

 

Herr Bleicker wird die Fragen an den zuständigen Fachbereich zur Beantwortung  weiterleiten.

 

Darüber hinaus ergibt sich kein Erörterungsbedarf, sodass wie folgt beschlossen wird:

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt den im Betreff genannten Bauantrag:

Neubau eines Praxisgebäudes auf dem Grundstück Eilper Straße 74, mit den berichtigten Angaben zum Planungsrecht

(Das Grundstück Eilper Straße 74 ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche -gemischte Baufläche- dargestellt. 

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen und planungsrechtlich zulässig)

zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen