07.03.2013 - 6.1 HSP-Maßnahme "Überführung der HEB GmbH in eine ...

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Wortprotokoll

Herr Rudel macht darauf aufmerksam, dass die ursprünglichen Vorlagen vom 15.10.2013 auf die jetzigen Versionen vom 18.02.2013 überschrieben wurden. Die alten Versionen seien im Allris nicht mehr zu finden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt entsprechende Aufklärung zu.

 

Herr Krippner möchte wissen, warum und welche Veränderungen vorgenommen worden sind und macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass vor Entscheidung die Auskünfte des Finanzamtes vorliegen sollen. Es soll offengelegt werden, wie die Synergien aussehen. Er bittet darum, das Protokoll der Beteiligungskommission vom 26.02.2013 vor einer Beschlussfassung im Rat am 21.03.2013 vorzulegen, da hier Aussagen der Geschäftsführer sowie die Problematik des Querverbunds bei der HEB/HUI enthalten sind. Zu dieser Problematik soll ein entsprechender Brief vorliegen. Dieser soll vorab ebenfalls vorgelegt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm bittet Herrn Krippner um entsprechende zielorientierte Hinweise, damit eine vollständige Beantwortung erfolgen kann.

 

Herr Krippner verweist auf die Geschäftsführung der SPD-Fraktion.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass er dieser Vorlage nicht zustimmen werde, wenn nicht alle Risiken vorab aus dem Weg geräumt wurden und die Auskünfte des Finanzamtes nicht vorliegen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen fasst – unter dem Vorbehalt einer entsprechenden positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes – folgende Beschlüsse:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Ratsbeschluss vom 21.06.2012 bzgl. der Überführung der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) in eine AöR, formell aufzuheben.

 

2.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, 51,02 % der städtischen Anteile an der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) als Sacheinlage auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH  (HVG) zu übertragen.

 

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Einbringung von 51,02 % der städtischen Anteile am HEB.

 

4.     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziffer 2. bis 3. durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss bei der HEB und der HVG  - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

5.     Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der HVG hinsichtlich der Festlegung der erforderlichen Abstimmungsverhältnisse im Aufsichtsrat der HVG betr. die Behandlung von Angelegenheiten der HEB und HUI GmbH Hagener Umweltinvestitionsgesellschaft (HUI) zur Absicherung deren Inhouse-Fähigkeit sowie die Zustimmung zur Herbeiführung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.

 

6.     Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt das Ziel, die Herstellung der Inhouse-Fähigkeit der HEB/HUI, soweit möglich, voranzutreiben.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird nach Vorlage der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes informiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 21.03.2013 geschoben.

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=174117&selfaction=print