07.03.2013 - 5.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenRec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer verweist auf die ausgelegte Stellungnahme der Verwaltung, welche als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Kayser bittet um Erläuterung der ausgelegten Stellungnahme.

 

Herr Hoffmann weist zunächst auf einen Zahlendreher in der öffentlichen Stellungnahme hin. Auf Seite 2 wird die Zuständigkeitsordnung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 zitiert. Richtig muss es lauten: § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung.

Er erläutert die Stellungnahme der Verwaltung und erklärt, dass die Verwaltung in die Berufung gehen wird, da sie das Urteil für falsch hält. Aus dem gesamten Vorlauf ergebe sich, dass die Verwaltung sowohl mit der Bezirksregierung Arnsberg als auch dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf einer Linie ist. Die Verwaltung ist der Meinung, dass man über die bereits festgesetzte Abgrabungsfläche hinaus gehen dürfe in die Vorratsflächen hinein. Es sei nicht so, dass Flächen zur Abgrabung genehmigt wurden, auf denen niemals eine Abgrabung stattfinden sollte. Vielmehr seien all diese Flächen für diesen Zweck vorgehalten. Der Regionalplan, auf den hier Bezug genommen wird, hat eine große Ungenauigkeit, da er nur in einem Maßstab von 1:50.000 vorliegt. Das Verwaltungsgericht hat dennoch die Meinung vertreten, dass dieser Plan parzellenscharf zu lesen sei. Allein auf dieser planerischen Darstellung liegt eine gewisse Unschärfe vor. Das Verwaltungsgericht hat selbst dargestellt, dass dieser Rechtsstreit hochkompliziert ist, da hier zahlreiche Rechtsfragen noch ausstehen, die noch nicht obergerichtlich entschieden sind. Das Verwaltungsgericht ging selber fest davon aus, dass sowohl die Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde als auch die beigeladene Firma in die Berufung gehen werden, sonst hätte das Gericht die Berufung nicht zugelassen.

Anfang der Woche hat es ein Gespräch bei der Zulassungsbehörde gegeben. Hierbei sei deutlich geworden, dass auch die Bezirksregierung Arnsberg sehr stark befürworten würde, dass die Stadt Hagen in die Berufung geht. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung dazu entschlossen.

 

Herr Strüwer spricht den Vertrauensschutz in diesem speziellen Fall an. Es werde jahrelang über die Thematik der Steinbrucherweiterung detailliert diskutiert. Der Rat hat mehrheitlich darüber entschieden, dass die regionale Planung entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten eröffnet. Man unterhalte sich jahrelang über entsprechende Renaturierungskonzepte der Hohenlimburger Kalkwerke, diskutiere über Arbeitsplätze, Gewerbesteuer und ähnliches und könne dann nicht zurückziehen, nur weil ein Stolperstein an einer Stelle im Verfahren vorliege. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht Folge leisten.

 

Herr Kayser spricht die Darstellung der Verfahrenskosten in der Stellungnahme der Verwaltung an. Hierbei wurden die Personalkosten und auch andere Kosten nicht aufgeführt. Es wurde berichtet, dass die Bezirksregierung Arnsberg es sehr begrüße, wenn die Stadt Hagen in Berufung gehe. Herr Kayser möchte wissen, ob die Bezirksregierung Arnsberg dann auch die Verfahrenskosten und die Personalkosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, übernehmen wird.

 

Herr Rudel macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass sich das Urteil als unverständlich darstellt und vertritt die Meinung, dass auch aus Gründen der Fristenwahrung hier Berufung eingelegt werden soll.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass mehrseitige Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen, in denen deutlich wird, dass das Ministerium die Rechtsposition der Stadt Hagen teilt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm macht deutlich, dass das Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit zu Ende gebracht werden müsse. 

 

Herr Riechel bittet um Auflistung der Kosten im Zusammenhang mit diesem Verfahren.

 

 

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Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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