27.02.2013 - 6.4 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Sportplatz Unte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 27.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Arnusch erinnert daran, dass während der geplanten fünfjährigen Bauzeit der neuen Lennetal-Autobahnbrücke die Fläche Sportplatz Unterberchum sowieso nicht zur Verfügung steht. Herr Voss bestätigt dies, indem er auf die Vorlage 0907/2011 und auf die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung zu diesem TOP verweist. Herr Leisten weiß von Interessenten für die Sportplatzfläche, insofern kommt die Verpachtung an Straßen NRW für die nächsten fünf Jahre sehr ungelegen. Allerdings sollte man die Zeit nutzen, das notwendige Planungs- und Baurecht zu schaffen.
Herr Grote erklärt, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Sportplatzfläche zum Überschwemmungsgebiet erklärt hat. Insofern darf hier keine Gewerbefläche entwickelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass ein zusätzlicher Teil des Sportplatzes durch die zukünftig breitere Autobahnbrücke in die 40m Schutzzone der Bundesautobahnen fallen wird und damit ebenfalls von einer Nutzung ausgeschlossen ist.
Auf Nachfrage von Herrn Leisten bestätigt Frau Stiller-Ludwig, dass 2005 die Überschwemmungsgebiete neu festgesetzt wurden. Für Herrn Leisten ist es damit unerklärlich, warum mit dem Vermarktungswunsch der Sportplatzfläche Unterberchum dann vor fünf Jahren die Vereine TV Berchum und SC Garenfeld zur Fusionierung gedrängt wurden. Herr Krippner schließt sich dieser Auffassung an und erinnert daran, dass die Vermarktungserlöse dem Pakt für Sport zugute kommen sollten. Auch Herr Ullrich fragt sich, wie zukünftig Vereine zu Zusammenschlüssen überzeugt werden sollen, wenn sich die dadurch erhofften Einsparungen am Ende gar nicht realisieren lassen.
Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen der Verwaltung erscheint Herrn Leisten die Mitteilung der Verwaltung zu diesem TOP nicht mehr als ausreichend. Insofern bittet er um eine schriftliche Bestätigung der Verwaltung, dass die Sportplatzfläche Unterberchum aufgrund einer Neubewertung der Überschwemmungssituation der Lenne als Überschwemmungsgebiet gilt und dass deshalb eine Gewerbeflächenentwicklung unzulässig ist.
Herrn Arnusch ist bekannt, dass nachträglich an der Lenne ein Damm als Überschwemmungsschutz für dieses Gebiet gebaut worden ist. Frau Stiller-Ludwig kann das so ad hoc nicht bestätigen, sagt aber für die nächste Sitzung eine entsprechende Antwort zu.
Beschluss:
Gemäß der Karte, die im Zuge der Nachfrage zur Vermarktungssituation des Sportplatzes Unterberchum von 61 zur Verfügung gestellt wurde, war mit Stand vom 24.02.2011 die Situation die, dass lediglich die von der Feuerwehr beanspruchten Anteile der Liegenschaft als Gewerbeflächen ausgewiesen, der komplette Rest der vermarktbaren Fläche aber noch als Grünfläche geführt wird. Im Hinblick auf kommende Veräußerung der Flächen wird die Verwaltung aufgefordert, nunmehr zeitnah erforderliche Verfahren anzustoßen, um die Umwandlung der Flächen in Gewerbeflächen zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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118,7 kB
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