27.02.2013 - 6.3 Vorschlag der CDU-FraktionHier: EU-, Bundes-, L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 27.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Arnusch möchte den Beschlussvorschlag noch um zahlreiche bislang unbeantwortete Fragen aus dem STEA zur Offenlegung des Nahmerbaches erweitert wissen; u. a. Fragen zur Kurz,- Mittel- und Langfristplanung über die Offenlegung von Wasserläufen im Stadtgebiet Hagen, zur möglichen Förderquote, zur Abdichtung von kontaminiertem Boden und zu den notwendigen Eigenmitteln der Stadt Hagen.
Frau Stiller-Ludwig bemängelt zunächst die fehlende Öffentlichkeitsarbeit auf Bundes- und Landesebene zur Offenlegungspflicht von Wasserläufen und bietet daher der BV eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Als gesetzliche Grundlage nennt sie die europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetzt als allgemeinverbindliche Rechtsvorschrift umgesetzt hat. Das Wasserhaushaltsgesetzt verpflichtet Grundeigentümer jeden verrohrten Wasserlauf offen zu legen, wo es auch nur ansatzweise möglich ist.
Herr Voss stellt klar, dass der vorliegende Beschlussvorschlag verlangt, dass die Verwaltung exakt die Paragraphen nennt, die die Offenlegung von Wasserläufen begründen. Frau Stiller-Ludwig und Herr Grote bieten an, in einer der nächsten Sitzungen zu diesem Thema ausführlich zu referieren.
Beschluss:
Immer wieder wird die BV Hohenlimburg darauf hingewiesen, dass die Stadt Hagen bezüglich freizulegender Wasserläufe im Stadtgebiet durch überkommunale Vorschriften quasi gezwungen werde, aktiv zu werden. Der BV soll nun von der Verwaltung ausführlich und umfassend dargelegt werden, aufgrund welcher Vorschriften aus dem Regierungsbezirk, Landesrecht NRW, Bundesrecht oder EU-Recht hier Handlungsbedarf abgeleitet wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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