21.02.2013 - 3.6 Anfrage der Fraktion Hagen Aktivhier: Status qu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 21.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- HAGEN.AGENTUR GmbH
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker kritisiert, dass auf konkrete Fragen ausweichend geantwortet worden sei. Er bittet um Nachbesserung der Antworten und daher um erneute Beantwortung aller Fragen. Er merkt an, dass noch nicht mal eine Zahl zu den Gewerbesteuerverlusten genannt wurde.
Herr Gerbersmann entgegnet, dass dieses dem Steuersystem geschuldet ist. Das Finanzamt stellt die Messbeträge fest, aufgrund dessen werden die Gewerbesteuern erhoben. Die Messbetragsbescheide weisen aber nichts über die einzelnen Betriebe aus. Hierzu müsste jeder Bescheid einzeln nachgefragt werden. Die Antwort wäre aber im Rahmen des Steuergeheimnisses nicht zu verwenden.
Herr Dr. Bücker merkt an, dass die Zahl der aus Hagen wegziehenden Gewerbetreibenden zu ermitteln sein müsste.
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass eine Statistik über die Wegzüge sicherlich zu ermitteln ist, aber trotzdem nicht, wie hoch dadurch der Steuerverlust ist.
Herr Thielmann plädiert dafür, dass bei derartigen Fragenkatalogen zur Antwort auch eine Aufstellung der Verwaltungskosten für die Beantwortung dieser Fragen dargestellt werden sollte.
Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass dieses erfolgen kann, dieses aber weiteren Aufwand herbeiführt. Er gibt zu bedenken, dass in einigen Bereichen aufgrund der schwierigen Personalsituation eine Beantwortung entweder mit mehr Zeitaufwand oder nur in Kurzfassung zu erwarten ist.
Frau Richter führt aus, dass im Umkehrschluss auch bei Entscheidungen über die Neuausweisung von Gewerbegebieten keine nachweisbaren zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen benannt werden können.
Herr Gerbersmann antwortet, dass beispielsweise bei einem konkreten Gewerbegebiet mit fünf Betrieben die Nachfrage beim Finanzamt über deren Steueraufkommen mit geringem Aufwand möglich sei, eine Nennung aufgrund des Steuergeheimnisses aber nicht erlaubt ist.
Anlagen zur Vorlage
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