14.02.2013 - 3 Neufassung der Entgeltordnung der VHS Hagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck erinnert an die Notwendigkeit auch in diesem Bereich Einnahmeverbesserungen zu erzielen. Daher vertritt er die Auffassung, dass gerade im Erwachsenen- und Seniorenbereich die Entgelte in Einzelfällen durchaus erhöht werden könnten.

Weiterhin zitiert er § 4 Ziffer 6 der Entgeltordnung, dort heiße es: „In begründeten Fällen kann der Leiter der VHS von den vorstehenden Regelungen abweichende Ermäßigungen bewilligen.“

Von der Formulierung her handele es sich ja um eine Art Generalbevollmächtigung für den Leiter der VHS, er möchte konkret wissen, welche Fälle damit gemeint sind.

 

Herr Becker antwortet, die Hauptgruppen der Ermäßigungstatbestände seien zwar geregelt, es könne aber vorkommen, dass Menschen  die VHS besuchen, die in einer vergleichbaren materiellen Situation sind, die aber nicht unter die explizit genannten Gruppen fallen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Hagen mit Wirkung zum 01.04.2013.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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