31.01.2013 - 4.3 Gemeinsamer Vorschlag der CDU und FDP Fraktionh...

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Wortprotokoll

Herr Röspel bedankt sich für die gute Aufstellung der Verwaltung.

 

Herr Thielmann stellt fest, dass es eine Vielzahl von Erbaugrundstücke gibt, welche man veräußern könne. Der Aufwand hierfür sei zu groß. Vielleicht seien Erbbauberechtigte in der Lage, Angebote zu machen.

 

Herr Kayser fragt, ob man Erbbaugrundstücke auch an Dritte veräußern kann.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung durchaus bereit sei, Erbbaugrundstücke zu veräußern. Aufgrund des Erbbaurechts stellt sich eine gezielte Aktion zum Verkauf von Erbbaugrundstücken im Einzelfall schwierig dar. In der Regel wurde auf einem Erbbaugrundstück ein Haus gebaut, welches mitveräußert werden müsse. Eine umfassende Bewertung für jedes einzelne Erbbaugrundstück ist erforderlich.

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Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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