31.01.2013 - 4.3 Gemeinsamer Vorschlag der CDU und FDP Fraktionh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 31.01.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
Wortprotokoll
Herr Röspel bedankt sich für die gute Aufstellung der Verwaltung.
Herr Thielmann stellt fest, dass es eine Vielzahl von Erbaugrundstücke gibt, welche man veräußern könne. Der Aufwand hierfür sei zu groß. Vielleicht seien Erbbauberechtigte in der Lage, Angebote zu machen.
Herr Kayser fragt, ob man Erbbaugrundstücke auch an Dritte veräußern kann.
Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung durchaus bereit sei, Erbbaugrundstücke zu veräußern. Aufgrund des Erbbaurechts stellt sich eine gezielte Aktion zum Verkauf von Erbbaugrundstücken im Einzelfall schwierig dar. In der Regel wurde auf einem Erbbaugrundstück ein Haus gebaut, welches mitveräußert werden müsse. Eine umfassende Bewertung für jedes einzelne Erbbaugrundstück ist erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
246,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
33,5 kB
|
