28.04.2005 - 5.4 II. Nachtrag zur Satzung für die Durchführung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 28.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber berichtet über
die gemeinsamen Beratungen der Fraktionen. Hierbei sei vorgeschlagen worden,
dass ein beidseitig bedrucktes DIN-A4-Blatt mit der Meinung der Stadt Hagen
sowie der Meinung des Betreibers des Bürgerbegehrens den Wahlbenachrichtigungskarten
beigefügt werden solle. Er schlage vor, diesen Kompromissvorschlag erneut in
die Beratungen der Bezirksvertretungen zu speisen, um im Rat hierüber am
30.06.2005 abstimmen zu lassen.
Herr Thielmann fragt nach
einer rechtlichen Würdigung, damit das Besprochene später auch Bestand habe.
Herr
Gerbersmann spricht sich kritisch zur Veröffentlichung im Internet
aus. Er habe nichts gegen eine Veröffentlichung, jedoch dürfe dies nicht in
einem Chatroom enden.
Herr Demnitz schlägt vor,
diese von Herrn Weber zitierte DIN-A4-Seite ins Internet zu stellen. Er schlägt
vor, den Punkt 2 hierum zu ergänzen und den Punkt 3 wegfallen zu lassen.
Herr Demnitz
fragt, ob ein erneuter Beratungsgang erforderlich sei oder ob heute hierüber
beschlossen werden solle.
Herr Riechel spricht sich
für einen Beschluss im Rat aus.
Herr Wölm hält eine
Beschlussfassung im Rat zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll.
Die anderen
Bezirksvorsteher schließen sich dieser Auffassung an.
Beschluss:
Der II.
Nachtrag zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21.09.2000
wird, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, mit folgenden
Änderungen beschlossen:
Nach § 7 wird
folgender § 7a in die Satzung neu eingefügt:
(1)
Zeitgleich mit der Benachrichtigung nach § 7 informiert
der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin die Stimmberechtigten über die
Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die
innerhalb der Gemeindeorgane (§§ 36, 40 GO NW) vertretenen Auffassungen.
(2)
Die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des
Bürgerbegehrens und die der Gemeindeorgane sind jeweils auf einer beidseitig
bedruckten DIN A4-Seite darzustellen und den Abstimmungsberechtigten mit der
Benachrichtigung zuzustellen sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Hagen
zu veröffentlichen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,4 kB
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