30.01.2013 - 8.7 Werkstatt, Handel und Lagerhalle in einem Gebäu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Metz beantragt die Beratung zu vertagen und den Begriff „zur Kenntnis genommen“ aus dem Beschlusstext zu streichen. Sie wünscht von der Verwaltung die Darstellung eines Gesamtkonzeptes für dieses Gelände. Insbesondere möchte sie über den Stand des Rechtsstreites mit dem Eigentümer und dem derzeitigen baulichen Zustand der Gebäude und dem derzeitigen Nutzungsstand informiert werden.

 

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Glaeser, Oberste-Berghaus, Homm, Wetzel, Quardt und Frau Kingreen, sowie für die Verwaltung Herr Grothe und Herr Backhaus.

 

Herr Grothe stellt klar, dass das Planungskonzept für dieses Gebiet zwar mit dem Investor abgestimmt wurde, jedoch nicht rechtlich durchsetzbar sei. Das gesamte Gebiet sei in privatem Besitz. Es bestehe auch keine Unterhaltungsverpflichtung für die Schlachthofstraße. Auch könne man dem Investor öffentliches Recht nicht verwehren, wenn ein privatrechtliches Verfahren anhängig ist.

Diese Vorlage sei erstellt worden, da die Bezirksvertretung nur das Recht habe, von diesem Nutzungsänderungsantrag in Kenntnis gesetzt zu werden. Außerdem sei auf diesem Gelände keine andere als eine gewerbliche Nutzung vorstellbar.

 

Anschließend besteht Einvernehmen, dass die Vorlage nur zur Kenntnis genommen werden kann.

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Beschluss:

Der Nutzungsänderungsantrag:

Werkstatt, Handel (Export)und Lagerhalle für KFZ in einem Gebäude des „Schlachthofgeländes“ Schlachthofstraße 3 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=170900&selfaction=print