22.01.2013 - 1.1 Mitteilung: Inklusion an Hagener Schulen - Bean...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Becker erläutert eingangs die Abkürzungen in der Tabelle der Anlage: LE steht für den Förderschwerpunkt Lernen, SQ für Sprache, ES für Emotionale und Soziale Entwicklung, GG für Geistige Entwicklung, KM für Körperliche und Motorische Entwicklung, SH für Sehen und HK für Hören und Kommunikation.

 

Herr Dr. Fink bedankt sich für die umfangreiche Beantwortung seiner Anfrage. Für die Erstellung einer Zeitplanung in punkto Umwandlung in ein inklusives Schulsystem hält er die Beantwortung folgender Fragen für erforderlich: Wie viele Kinder werden momentan an den verschiedenen Förderschulen beschult? Wie groß sind die jetzigen Klassen, die gemeinsamen Unterricht haben, und wie groß sind die integrierten Lerngruppen (liegen die z.B. bei fünf oder sieben Schülern unterhalb der Höchstgrenzen)? Wie viele Stunden von Förderschullehrern gehen an die Schulen, die gemeinsamen Unterricht durchführen oder integrierte Lerngruppen unterrichten

 

Bzgl. der genannten Kriterien nach regionalem Bedarf und unter Einbeziehung aller Schulformen möchte Herr Dr. Fink letzteres präziser festgehalten wissen. Er verweist auf frühere Ausführungen von Herrn Dr. Schmidt, der dazu ausgeführt habe, dass die Einbeziehung aller Schulformen aufgrund ihres Anteils aller Schüler, die momentan in Hagen weiterführende Schulen besuchen, geschehen solle. Herr Dr. Fink möchte gerne im Schulausschuss gemeinsam Kriterien festlegen, die die Verwaltung bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen solle.

 

Frau König sagt eine Mitteilung mit Anzahl der Schüler an Förderschulen sowie Klassenstärken an Regelschulen zu. Grundsätzlich sei es so, dass pro Lerngruppe mindestens fünf Schüler da sein müssen. Es liege im Verantwortungsbereich der Schulleitungen, über die maximalen Größen der einzelnen Klassen zu befinden. Der Bedarf an Sonderpädagogen sei auf den sonderpädagogischen Förderbedarf pro Kind im Primarbereich festzulegen. Der entsprechende Grundbedarf sei in Hagen gedeckt. In der Sekundarstufe I sei zwischen zielgleichen und zieldifferenten Förderbedarfen zu unterscheiden. Zieldifferenter Bedarf werde in integrativen Lerngruppen eingerichtet und zusammengefasst. Pro Lerngruppe werde dafür eine halbe Stelle Sonderförderbedarf aus Förderschulen abgeordnet. Auch diesbezüglich sei der Grundbedarf gedeckt. Der Grundbedarf an zielgleichem sonderpädagogischen Bedarf werde über das gesamte Stadtgebiet verteilt und sei ebenfalls gewährleistet. Die gewünschte, umfangreiche Datenrecherche sagt Frau König für eine der nächsten Sitzungen zu.

 

Frau Heukeroth erkundigt sich nach dem Abschluss von Kindern mit Förderbedarf an Gymnasien, wie lange diese Kinder am Gymnasium bleiben dürften und ob es Verweigerer gäbe. Frau König antwortet, dass diese Kinder dem Förderbedarf Lernen zugeordnet seien. Mithin werde der Abschluss des Bildungsgangs Lernen erreicht und nicht der Abschluss der Regelschule, wie z.B. das Abitur am Gymnasium. Vielmehr sei den Kindern mit diesem Förderbedarf ein gymnasialer Abschluss von vornherein verwehrt. Maximal könne der Hauptschulabschluss erreicht werden. Bzgl. der Verweildauer sei die Zuordnung ebenfalls dem Bildungsgang entsprechend vorzunehmen. Bei obigem Beispiel sei von zehn Schuljahren auszugehen.

 

Herr Walter fragt nach, wie große eine bestehende Lerngruppe im Regelschulsystem sein dürfe. Frau König erklärt, dass es, abgesehen von der Mindestzahl für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe von fünf Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf, keine besonderen Vorgaben bzgl. der maximalen Größe gebe. Grundsätzlich gilt seitens der Schulaufsicht, dass keine Regelklasse mehr als die Hälfte an Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf aufnehmen solle. Pädagogisch empfohlen werde, dass eine Regelklasse nicht mehr als Drittel an Schülern mit einem Förderbedarf haben solle.

 

Frau Heukeroth erkundigt sich, ob ein Kind auch aus dem Bildungsgang Lernen in den Regel-Bildungsgang wechseln könne und wenn ja, ab wann dies möglich sei. Frau König erläutert, dass dies bei zieldifferenten Förderbedarfen der Fall sein könne, weil dort jährlich der entsprechende Förderbedarf pro Einzelfall zu begutachten sei. Bei zielgleichen Förderbedarfen werde ohnehin entsprechend der Lehrpläne der Regelschule unterrichtet. Herr Dr. Fink fragt nach, ob ein Kind, das von der zieldifferenten in die zielgleiche Förderung wechselt, das Gymnasium verlassen müsse, wenn absehbar ist, dass es nicht die gymnasiale Oberstufe erreichen werde. Frau König antwortet, dass es einen solchen Fall durchaus geben könne.

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Anlagen zur Vorlage

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