13.12.2012 - 4.3 Vorschlag der CDU-Fraktion- Resolution: Nicht r...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Strüwer erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Im theoretischen Bereich sei die schulische Inklusion weiter als in der Praxis, daher der Vorschlag der Resolution Richtung Landesregierung mit klarer inhaltlicher Aussage. Wenn die Kommunen vom Land verpflichtet werden, dann sollen dafür auch die Grundlagen zur Verfügung gestellt werden, um dieses sinnvoll umzusetzen. Die Schulen seien finanziell, räumlich, personell oder für entsprechende Fortbildungen nicht entsprechend ausgestattet.
Herr Dr. Geiersbach führt aus, dass die SPD-Fraktion die Thematik und dem Inhalt des Antrags im Wesentlichen zustimmt. Zur Konkretisierung werde zunächst eine Beratung im Schulausschuss gefordert. Die Resolution treffe wesentliche Punkte, allerdings sei sie verbesserungsfähig und eine Formulierung ohne Spitzen sei wirksamer. Die Frage der Feststellung des Förderbedarfes und der Schulgrößen sollte zudem mit in den Resolutionsbeschluss eingearbeitet werden. Anschließend könne dann eine breite Willensbildung erfolgen.
Herr Dr. Bücker pflichtet Herrn Dr. Geiersbach bei.
Frau Kingreen erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass diese mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise ebenfalls einverstanden sei.
Herr Strüwer entgegnet für die CDU-Fraktion, dass diese dem vorgeschlagenen Verfahren ebenfalls zustimmt.
Beschluss:
1. Unabhängig von offenen Fragen der Konnexitätsrelevanz der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schulen, bekennt sich der Rat der Stadt Hagen zur inklusiven Bildung. Er ist sich dabei seiner besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen, deren Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen bewusst.
2. Der Rat der Stadt Hagen erkennt an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert werden. Er billigt allen Eltern insbesondere aber denen, deren Kinder der sonderpädagogischen Förderung bedürfen eine echte Wahlmöglichkeit bei der Wahl der Schule für ihre Kinder zu. Eine Förderung nach finanzieller Opportunität oder Kassenlage lehnt der Rat der Stadt Hagen ab.
3. Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von inklusivem Lernen nicht schlechter gefördert werden dürfen als bislang in den Förderschulen, und Inklusion nur gelingen kann, wenn hinreichende Gelingensbedingungen an den Schulen insbesondere im Bereich des pädagogischen Personals gegeben sind.
4. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt Hagen die Landesregierung eindringlich auf, die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke so zu verändern, dass schulische Inklusion gelingen kann und ausreichend selbständige Einrichtungen erhalten bleiben. Sie muss von der Gesellschaft angenommen, gelebt und akzeptiert, nicht von der Politik verordnet werden. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen unverzichtbar!
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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