13.12.2012 - 5.18 Neubau/ U-3 Ausbau der städtischen Kindertagese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung teilgenommen.
Herr Stüwer führt aus, dass die Vorlage im Jugendhilfeausschuss sehr ausführliche diskutiert worden sei, da zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch für U3-Plätze besteht. Daher plädiert er für eine zeitnahe Einrichtung dieser Plätze. Die Situation in Hagen sei aufgrund der Schulrechtsänderung erschwert worden. Aufgrund dessen verbleiben viele Kinder ein Jahr länger in den Kitas und beginnen erst ein Jahr später mit der Grundschule. Daher plädiert der Jugendhilfeausschuss dafür, heute zu einer Abstimmung zu kommen, damit gewährleistet werden kann, dass diese benötigten Plätze realisiert werden können. Er merkt an, dass es in der Vergangenheit bereits erhebliche Nachfragen und Diskussionen gegeben habe. Bereits seit 2007 steht eine Umsiedlung am Jungfernbruch zur Diskussionen. Ihm sei daher nicht verständlich, weshalb das aktuelle Ergebnis der GWH teurer sei und eine Realisierung hauptsächlich nur in den Sommerferien erfolgen könne. Wenn die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft am Quambusch eine Einrichtung schafft, sollte dieses positiv begleitet werden. Bei der Einrichtung Am Bügel sei sich die Stadt mit einem Investor handelseinig gewesen. Hierfür werde jetzt aber eine europaweite Ausschreibung verlangt, dann sei ein Fertigstellung in 2013 nicht wahrscheinlich. Sofern die Stadt selbst einen Umbau vornimmt, müsste sehr viel Geld aus der Bildungspauschale dafür verwandt werden. Er merkt an, dass diese Mittel natürlich nicht unendlich seien. 2,5 Mio. würden für dieses Projekt benötigt. Sollte dieses nur in dieser Form umsetzbar sein, dann bleibt keine andere Wahl. Eine Zustimmung erfolge aber nur unter der Voraussetzung, dass mit dem Einsatz aus der Bildungspauschale eine Realisierung des Projektes in 2013 noch möglich ist. Sofern dieses nicht der Fall ist, sollten die 2,5 Mio. ebenfalls anderweitig eingesetzt werden.
Herr Weber merkt an, dass ein Beschluss zur Verlagerung der Kindertagesstätte Jungfernbruch bereits seit 2007 vorliegt. Er weist darauf hin, dass die GWH Aufträge abwickelt, welche sie erteilt bekommt. Dieses ist bislang noch nicht erfolgt. Des Weiteren können große Bauphasen in Schul- und Kindergarteneinrichtungen nur in den Ferien abgewickelt werden, dieses sollte selbstverständlich sein. Eine Standortverlagerung sei Spiel auf Zeit. Er weist darauf hin, dass bezüglich der Einrichtung Jungfernbruch bereits vor fünf Jahren ein richtiges Ergebnis beschlossen worden sei, dieses bislang aber leider nicht umgesetzt wurde. Er stellt einen Antrag auf Vertagung und Diskussion in der Bezirksvertretung gemäß § 15 Absatz 2 a) und b) der Geschäftsordnung des Rates.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen.
Beschluss:
1. Als Ersatz für die Kindertageseinrichtung Jungfernbruch wird durch Anmietung von Räumlichkeiten der GWG auf dem Grundstück Louise-Märcker-Str. 28-30 eine 4-gruppige Einrichtung betrieben.
2. Die Kita Am Bügel wird aus Mitteln der Bildungspauschale und des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe in eigener Regie erneuert.
3. Beide Maßnahmen werden im Kindergartenjahr 2013/2014 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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449,5 kB
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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