13.12.2012 - 5.12 XV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfall...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röspel merkt an, dass aufgrund der drastischen Erhöhungen der Grundsteuer  Abstand genommen werden sollte von dieser Gebührenerhöhung. Er sei enttäuscht,  dass diesem Wunsch nicht entsprochen werden soll. Die CDU-Fraktion werde dem Nachtrag nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Preuß führt aus, dass im Aufsichtrat der HEB/HUI eine zweitägige Klausur stattgefunden habe aufgrund der Berücksichtigung der Kostenverursachung der Werkstofftonne und der demographischen Situation. Dieses Ergebnis wurde gemeinsam in den Wirtschaftsplan eingearbeitet und dann mit den Gebührenberechnungen beschlossen. Die Verwaltung und das Beteiligungscontrolling wurden beteiligt, die vollständige Richtigkeit bestätigt. Herr Oberbürgermeister Dehm, Herr Röspel und Herr Erlmann seien bei den Gesprächen zugegen gewesen. Daher sei nicht verständlich, dass zu diesem Zeitpunkt dafür gestimmt wurde und jetzt nicht mehr.

 

Herr Krippner schließt sich der Auffassung von Herrn Dr. Preuß an. Die Gebührenordnung verlangt, dass eine Berechung über die Kosten vorgelegt wird, welche durch die Gebühreneinnahmen zu decken sind. Sofern zu viele Gebühren erhoben wurden, erfolgt eine Rückgabe durch Verbuchung in der Rücklage. Sofern zu knapp kalkuliert wurde, müsse der HEB das Minus aus eigener Kasse finanzieren. Dieses sei scheinbar von der CDU-Fraktion gewollt, um weitere Argumente für eine Privatisierung zu haben.

 

Frau Metz schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Preuß und Herrn Krippner an. Sie kritisiert die Doppeldeutigkeit von Herrn Röspel, welcher für die Erhöhung der Grundsteuer mitgestimmt hat und mit der Ablehnung dieser Gebührenerhöhung was Gutes für den Bürger anstrebe, indem er diesem rund drei Euro pro Jahr erspare.

 

Herr Hentschel sei verwundert, dass ein Aufsichtsratsbeschluss von der CDU-Fraktion abgelehnt werde. Die Ratsgruppe Die Linke werde den Beschluss ablehnen, weil  ihnen die Informationen nicht zugänglich gemacht werden. Die undurchsichtige Nutzung von dienstlichen Fahrzeugen zu privaten Zwecken und die Schwankungen in den Kosten führen insbesondere zu der Ablehnung.

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass vor einer Erhöhung der Steuern diskutiert wurde, die Gebühren entsprechend zu erhöhen. Unter dem Gesichtspunkt der Empfehlung des Landes, seien die Grund- und Gewerbesteuer erhöht worden. Die Gebühren sollten im Rahmen von Effizienz und Wirtschaftlichkeit ausgearbeitet werden. Daher plädiert er dafür, keine Gebührenerhöhung vorzunehmen und lehnt diese ab.

 

Herr Thielmann entgegnet zu den Ausführungen der Mitglieder der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD, dass es immer mal Situationen gegeben habe, wo im Vorfeld anders abgestimmt worden sei als abschließend im Rat. Die Gebühren für die Wertstofftonne seien fraglich. Für fehlende Beträge ist die Stadt nicht in der finanziellen Lage, Mittel zu bezuschussen. Bei höherem Sparwillen der Töchtergesellschaften könnten die Gebühren niedriger angesetzt werden. Da es sich um eine gebührenrechnende Einrichtung handelt, wird die Zustimmung erfolgen.

 

Herr Röspel führt aus, dass es legitim sei, wegen der hohen Grundsteuererhöhung doch noch Einsparungen zu ermöglichen, auch wenn vorher die Zustimmung vorgelegen hat. Aufgrund der Verschiebung der Einführung der Wertstofftonne um ein halbes Jahr werden niedrigere Kosten anfallen, daher sei eine Nullrunde doch möglich.

 

Herr Dr. Bücker merkt an, dass die Gebührenkalkulation klar geregelt ist, daher sei nicht verständlich, weshalb die Rede von verschiedenen Zahlen sei.

 

Herr Dr. Preuß erklärt, dass alle erforderlichen Informationen vorgelegen haben. Die Partner der HEB/HUI haben ebenfalls zugestimmt. Eine heutige Ablehnung würde diesen gegenüber negativ und unzuverlässig wirken. Die Kosten für die Wertstofftonne müsste zudem dann aus der Rücklage genommen werden, welche diese vermindern würde. Diese Rücklage müsse erhalten werden, um die Gebührenhöhe zu sichern, sofern die Verträge mit der Stadt Dortmund nicht verlängert würden, wenn die Müllverbrennungsanlage ganz abgeschrieben ist. Des Weiteren handelt es sich bei der Entsorgung mit der Wertstofftonne um eine besondere rechtliche Situation, welche die Möglichkeit für private Anbieter eröffnet. Sofern die Stadt Hagen jetzt eine entsprechende Infrastruktur aufbaut, besteht keine Möglichkeit mehr für den Eingriff privater Anbieter.

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Beschluss:

 

Der XV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1009/2012) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2013

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=170703&selfaction=print