06.12.2012 - 7.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (542) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

Zu a)

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 24.09.2012 auf Einleitung eines Verfahrens zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/12 (542) Wohnbebauung Harkorten Baublock H als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b) 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an der südöstlichen Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges, erstreckt sich von dort in Richtung Südosten bis zu einer Tiefe von ca. 30 m – 35 m.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im
1. Halbjahr des Jahres 2013 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=170395&selfaction=print