06.12.2012 - 7.10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (542) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 06.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zu a)
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 24.09.2012 auf Einleitung eines Verfahrens zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/12 (542) Wohnbebauung Harkorten Baublock H als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der südöstlichen Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges, erstreckt sich von dort in Richtung Südosten bis zu einer Tiefe von ca. 30 m 35 m.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im
1. Halbjahr des Jahres 2013 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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949,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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284,7 kB
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