11.12.2012 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (542) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann bittet die Grünfläche im Bebauungsplan als „öffentliche Grünfläche“ festzusetzen.

 

Herr Grothe weist auf die hierdurch entstehenden Unterhaltungskosten für die Stadt hin. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird die Verwaltung prüfen, inwieweit der Vorschlag umsetzbar ist.

 

Nach der Beschlussfassung verlässt Herr Thieser die Sitzung um 18.25 Uhr.

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Beschluss:

 

Vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Umweltausschuss empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 24.09.2012 auf Einleitung eines Verfahrens zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/12 (542) Wohnbebauung Harkorten Baublock H als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b) 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an der südöstlichen Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges, erstreckt sich von dort in Richtung Südosten bis zu einer Tiefe von ca. 30 m – 35 m.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im
1. Halbjahr des Jahres 2013 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage