05.12.2012 - 4.2 Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee - zum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Weiß.

 

Unter Beteiligung der Damen Buchholz und Kingreen sowie der Herren Bögemann, Weiß, Fähmel, Dr. Braun, Rosenbaum-Mertens, Riegel Wack und Freier werden folgende Themen erörtert und diskutiert: Derzeit ruht das Planfeststellungsverfahren, das von der Bezirksregierung Arnsberg geführt wird, um zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzung auf der regionalen und kommunalen  Ebene zu schaffen. Grundsätzlich wird die Technologie von Cargo Beamer, Lastverkehr auf die Schiene zu bringen, als Schritt in die richtige Richtung gesehen. Auch besteht Verständnis dafür, dass die Stadt Hagen ein Interesse daran hat, ein Vorzeigeprojekt auf ihrem Stadtgebiet anzusiedeln. Unverständnis wird darüber ausgedrückt, dass die vom RVR gefundenen zwei uneingeschränkt tauglichen Alternativstandorte Dortmund und Gelsenkirchen vor dem Hintergrund der für den Hagener Standort aufgeführten Konflikte mit der Erschließung, der Freizeitnutzung und der Natur, abgelehnt werden. Hinsichtlich der Erschließungsvarianten scheint inzwischen seitens des Unternehmens Beweglichkeit signalisiert zu werden. Die Abgrenzung des Planungsbereichs umfasst auch angrenzende Freizeitanlagen (z. B. Freibad Hengsteysee), um in den Verfahren den Blick auf die angrenzenden Nutzungen nicht zu verlieren und diese mit in die erforderlichen Abwägungen einzustellen. Es wird angeregt, über die Vorlage positiv zu beschließen, um weiter Einfluss auf das Vorhaben nehmen zu können. Unabhängig davon wird sich Herr Bögemann darum kümmern, dass Vertreter der Fa. Cargo Beamer das Vorhaben im LB vertieft vorstellen, da die Verwaltungsvorlage noch Fragen offen lässt.

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

       10

Dagegen:

         4

Enthaltungen:

         0

 

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Anlagen zur Vorlage