06.12.2012 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kurze Diskussion an der sich Frau Klinkert und die Herren Thieser, Romberg, Bullerjahn und Grothe beteiligen. Hierbei geht es insbesondere um die beabsichtigte Fußwegeverbindung vom Gut Harkorten zum alten Spielplatz Bremker Weg. Hier wird Herr Grothe gebetenglichst noch vor der Ratssitzung eine verbindliche Vereinbarung mit dem Eigentümer zu treffen. Herr Grothe sagt zu, dass er dies mit Unterstützung von Frau Grebe versuchen werde. Auf Anregung von Herrn Romberg wird er auch durch die Verwaltung prüfen lassen, warum nicht die frühere Spielplatzfläche Bremker Weg bis auf die vorgesehene Wegefläche an die beiden Seitenanlieger veräußert wird. Einen Hinweis von Frau Klinkert auf die 10 KV-Leitung und eine Rückfrage zum Fuß- und Radweg beantwortet Herr Grothe dahingehend, dass diese nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind.

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Beschluss:

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 17.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich: 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut bis hin zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende Grünfläche Fläche mit Reitplatz.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=170306&selfaction=print