06.12.2012 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne weitere Wortmeldung ergeht nachfolgender Beschluss.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 15.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 15.10.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Änderungen wurden in Rot in den Plan eingetragen.

 

Die Begründung vom 15.10.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes  soll im 1. Halbjahr  des Jahres 2013 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen