05.12.2012 - 8.5 Widmung Im Wiedenbusch von Helfer Straße bis ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heiermann fragt nach, wer für die Aktualisierung der Datenübermittlung für Navigationsgeräte zuständig sei.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass sich die Städte bei Neuerungen im Straßenbereich bisher an die Navigationssoftwarehersteller gewandt hätten. Mittlerweile rden die Navigationsgerätehersteller ihre Neuerungen selbständig einpflegen

 

Herr Kohaupt fügt hinzu, dass es sich hier um einen Fuß- und Radweg und nicht um eine Straße handle, die mit Hilfe eines Navigationsgerätes zu befahren sei.    

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

  Im Wiedenbusch von Helfer Straße bis einschließlich Wendehammer

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Boele, Flur 8, Flurstücke 465, 467, 496, 497, 498, 575, 589)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Widmung des gelb markierten Teils des Flurstücks 589 beschränkt sich auf die Nutzung als öffentlicher Fuß- und Radweg.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage