05.12.2012 - 8.7 Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee - zum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hennemann äußert sein Befremden darüber, dass der Antrag der CargoBeamer AG für ein Planfeststellungsverfahren inklusiv des Umweltberichtes, das bei der Bezirksregierung in Arnsberg eingereicht worden sei, nun mit Schreiben vom 24.10.2012 durch den Antragsteller ruhend gestellt werden sei, um die weiteren erforderlichen Schritte durchführen zu können.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass ein Planfeststellungsverfahren Dinge beinhalte, die nicht nur durch die kommunale Bauleitplanung geregelt werden könnten. Die Planfeststellungsunterlagen, inklusive des Umweltberichtes, stünden der Stadt Hagen bereits zur Durchsicht zur Verfügung. Bei einem weiterem Abstimmungsgespräch zwischen dem Oberbürgermeister und der CargoBeamer AG am 23.10.2012 sei auf die notwendige Koordinierung der erforderlichen Planverfahren hingewiesen worden. CargoBeamer habe angeboten, bei der Freizeitflächenentwicklung am Seeufer unterstützend mitzuwirken.

 

Herr Hennemann möchte wissen, ob es richtig sei, wenn das B-Planverfahren nicht zu einem positiven Ergebnis gelangen würde, dass wieder auf das Planfeststellungsverfahren zurückgegriffen werden könnte und somit die Bürgerbeteiligung entfallen würde.

 

Herr Schumacher merkt an, dass das Planfeststellungsverfahren wenig Aussicht auf Erfolg hätte, wenn der Rat der Stadt Hagen in den Vorberatungen eine Festsetzung für die angesprochenen Flächen beschließen würde, die dem CargoBeamer widerspräche.

 

Herr Gerbersmann macht nochmals deutlich, dass das Planfeststellungsverfahren zwecklos würde, wenn der Raumordnungsplan nicht verändert würde. Nach Abstimmung des RVR, der Bezirksregierung und der Stadt Hagen werde es der Firma CargoBeamer nicht möglich sein, ohne eine Veränderung des Regionalplanes das Planfeststellungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Insofern seien die Befürchtungen das in einer der letzten Sitzungen befürchtet wurde, dass man durch das Planfeststellungsverfahren durch die CargoBeamer AG überrumpelt werden könnte, nicht mehr relevant. 

 

An der weiteren ausführlichen Diskussion zu den möglichen Ausbauvarianten und den daraus resultierenden Auswirkungen, über die Notwendigkeit einer solchen Anlage, sowie weitere Details zur Bauleitplanung und Erschließung des Areals beteiligen sich die Herren Mosch, Schumacher, Daniels, Pejic, Gerbersmann, Panzer, Löher, Heiermann, Hennemann, Klinkert, Kohaupt und Frau Nigbur-Martini.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass nach Auffassung des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde das Projekt CargoBeamer am Standort Hengstey mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist, und dass daher ein Planfeststellungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu prüfen, ob und wie sich das Projekt CargoBeamer mit Rücksicht auf die Belange von Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft, Lärmschutz und Verkehr umsetzen lässt.

 

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 95 - Südufer-Hengsteysee - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB–Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll im 1. Quartal 2013 erfolgen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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