12.12.2012 - 7 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack stellt die Vorlage vor.

 

Herr Strüwer erinnert sich an die letzte Jugendhilfeausschusssitzung, in der von der Verwaltung vorgetragen worden sei, dass man davon ausgehe, dass dieser Bedarf von 38 % mittelfristig zu sehen sei und dass man mit einem zurückhaltigen Optimismus in das Anmeldeverfahren gehe und hoffe, in Verbindung mit Tagespflege und den bestehenden Projekten den Bedarf weitestgehend decken zu können.

Habe er das richtig verstanden?

 

Frau Haack bejaht diese Frage.  Man gehe davon aus, dass nicht alle Eltern am 01. August nächsten Jahres diesen Betreuungsbedarf hätten. Darüber hinaus habe man ein großes Kontingent an Tagespflege, das bisher nicht genutzt worden sei.

 

Herr Dr. Schmidt legt Wert darauf, klarzustellen, dass wenn der Bedarf bei 38 % läge, dieser nicht gedeckt werden könne. Auch wenn der Bedarf an der gesetzlichen Verpflichtung in Höhe von 32 % gemessen werde, könne er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gedeckt werden. Bezogen auf den tatsächlichen Bedarf sei man auf einem guten Weg.

 

Herr Strüwer fasst zusammen, dass Hoffnung der tatsächliche Bedarf sei. Sorge mache die prognostizierte Nachfrage.

 

Herr Losch fragt danach, wie es mit den Kinderentwicklungszahlen in den nächsten Jahren aussehe. Wie lange würde dieser Zustand anhalten, dass nicht ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden könnten?

 

Herr Steuber macht deutlich, dass die Kinder, um die es jetzt gehe, schon geboren seien. Die Zahl der geborenen Kinder sei in den letzten Jahren in Hagen relativ konstant zwischen 1400 und 1500 pro Jahr. Man gehe nicht mehr davon aus, dass diese Zahl maßgeblich sinken werde.    

 

Frau Debudaj gibt zu bedenken, dass eine Aufstockung von u3-Gruppen von 10 auf 15 Kinder ihres Erachtens nicht zu verantworten sei. Wie viele Erzieher seien dann in solch einer aufgestockten Gruppe tätig?

 

Frau Haack antwortet darauf, dass es nirgendwo so sein werde, dass die Gruppen auf 15 Kinder aufgestockt würden, so wie es das Landesjugendamt zulasse. Die Gruppen würden an verschiedenen Stellen maximal um 2 Kinder auf eine Gruppengröße von 12 Kindern aufgestockt. Die personelle Versorgung sei nach KiBiz vorgegeben und betrage pro 5 Kinder eine volle Stelle. Für 2 Kinder mehr werde dann eine halbe Stelle zusätzlich eingerichtet.

 

Herr Reinke möchte wissen, ob es denn schon Rückmeldungen von den Trägern gebe. Außerdem stimmten die Zahlen in den Tabellen auf den Seiten  3 und 4 nicht überein. Er bittet um Erläuterung. Bezüglich des Beschlussvorschlages schlägt er vor, im ersten Teil das  Wort „mittelfristig stadtweit 38%“ zu ergänzen.

 

Herr Goldbach erinnert daran, dass in der letzten Sitzung dargelegt worden sei, dass das zwei Grundlagen habe. Einmal habe man diese qualifizierte Untersuchung, die auch landesweit anerkannt sei, die dieses Ergebnis habe. Zweitens habe man die begründete Vermutung, dass die letzte Tranche der Bundesmittel nicht mehr in die Fläche verteilt werde, sondern nach dem größten Abstand zwischen dem mitgeteilten Betreuungsqotenziel und dem tatsächlich erreichten Stand. Das hieße, dass dieser Beschluss dazu verhelfen könne, einen größeren Anteil an Mitteln zu bekommen.

 

Herr Strüwer ist der Meinung, dass man sich in einem  Abwägungsprozess befinde.

In Bezug auf den einklagbaren Rechtsanspruch müsse man dann als Kommune schnell in die Situation gerate,  die Differenz bis auf 38 % mitzutragen und nicht die bisher vorgegebene Differenz auf bis zu 32 %.

 

Frau Versteeg-Schulte weist darauf hin, dass die Quote hilfreich für die Planung und Organisation sei, wichtiger sei jedoch die konkrete Nachfrage, die kommunal zu erfüllen sei.

 

Herr Strüwer schlägt vor, die von Herrn Reinke vorgeschlagene Ergänzung nicht aufzugreifen.

 

Frau Haack beantwortet die Fragen von Herrn Reinke.

 

Herr Strüwer nimmt Bezug auf die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs u3. Könne man davon ausgehen, dass nach den Regionalkonferenzen, wenn feststehe, welche Bedarfe es noch gebe, die weiteren 4 Punkte der Liste angegangen würden?

 

Frau Klos-Eckermann mahnt, dass dies unter Wahrung eines gewissen Standards geschehen müsse.

 

Frau Haack berichtet, dass diese 4 Punkte von allen Trägern negativ bewertet worden seien. Diese könnten nur als absolute Notlösungen betrachtet werden.

 

Frau Debudaj möchte wissen, wo denn das Personal herkommen solle, wenn aufgestockt würde. Man habe ja bereits jetzt Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden.

 

Frau Haack teilt die Bedenken. Dabei handele es sich um ein Grundsatzproblem.

Der Fachkräftemangel sei nun mal vorhanden.

 

Herr Strüwer möchte von den Trägervertretern wissen, ob denn die Ausbildungszahlen entsprechend höher seien als in den Jahren zuvor.

 

Herr Schurgacz bejaht diese Frage. Das sei aber bei Weitem nicht ausreichend.

 

Herr Dahme kann das bestätigen. Der Mangel zeichne sich schon ab. Es werde immer schwieriger, diese Stellen zu besetzen.

 

Frau Debudaj berichtet, dass sich die personelle Situation in der Kindertageseinrichtung, die ihr Kind besuche, nicht entspannt habe. Sie schildert die personelle Situation.

 

Auf Frage von Herrn Strüwer erklärt Frau Versteeg-Schulte, dass es sich bei dem geschilderten Fall nicht um einen Einzelfall handele. Das vorgegebene Stundenkontingent  sei ausgeschöpft und ein neuer Antrag  sei in Richtung Bezirksregierung unterwegs. Es sei zeitnah eine Antwort zugesichert worden.

 

Herr Feldhaus spricht die Frage der Übernahme der Trägeranteile an, die in vielen Vorlagen Thema seien. Ihn würde interessieren, wie es da bei der Kindertagesstätte Hegemann aussähe, die ja auch ausgeweitet würde.

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass er diese Frage ungern beantworten würde. Er würde vermuten, dass Herr Feldhaus in solch einer Frage befangen sei.

 

Herr Steuber ist der Meinung, dass diese Dinge publiziert würden, wenn es gewollt und gewünscht sei. Auch daraus könne man doch gewisse Schlüsse ziehen.

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass man in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen nachgebessert, als es den Trägern so schlecht gegangen sei, dass sie ihre Trägeranteile nicht mehr hätten aufbringen können. Dies sei in einer Größenordnung in Höhe von ca. 800.000 € jährlich hier beschlossen worden. Er gehe davon aus, dass man  Anfang nächsten Jahres eine Gesamtübersicht bekommen werde und dabei alle beteiligten Träger mit einbezogen würden. Im Moment sei man über jeden Träger froh, der bereit sei, Kindertageseinrichtungen  zu betreiben und die Trägeranteile einzubringen.

 

Er stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

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      Beschluss:

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Festlegung der Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38%.

2.     Die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2013/2014 werden zur Kenntnis genommen.

3.     Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2013 umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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