02.05.2005 - 13 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Erlmann verweist auf den bereits im Jahr 2002 gefassten Beschluss. Herr Dr. Schmidt erläutert auf die Frage von Frau Kingreen, die bisher geplante Struktur sei am Markt nicht durchzusetzen, daher seien nun Einfamilienhäuser angedacht.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung - Hasencleverstraße  nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 wird abgesehen. Den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wird durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich umfasst das Plangebiet des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 (Teil A) Wohnbebauung – Hasencleverstraße.

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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