11.12.2012 - 6 Nutzungsänderungsantrag:Kiosk mit Tippannahmest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Panzer bittet um Auskunft, inwieweit es rechtlich möglich ist, einen Teil einer  Gaststätte derart umzunutzen.

 

Herr Schädel erläutert dazu, dass es sich bei einer Tippannahmestelle weder um eine Spiel- noch um eine Vergnügungsstätte handelt. Vielmehr ist sie mit einer Lotto/ Totto Annahmestelle zu vergleichen, wodurch der Verwaltung kein Ermessensspielraum bei der Erlaubniserteilung eingeräumt wird.

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Beschluss:

 

Der Nutzungsänderungsantrag: Kiosk mit Tippannahmestelle in Teil einer ehemaligen Gaststätte auf dem Grundstück Stresemannstraße 20 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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