29.11.2012 - 4.1 Gemeinsamer Antrag von Hagen Aktiv, Die Linke, ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herrr Bürgermeister Dr. Fischer übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Herr Grothe fasst den Sachstand der Angelegenheit zusammen und erklärt, dass die Verwaltung die Fragenkataloge soweit beantwortet hat, wie es zur Zeit möglich ist. Herr Grothe weist auf ein Schreiben hin, welches die Fraktionen erhalten haben, in dem es um Verfahrenshinweise bezüglich der Auskunftsrechte geht. Das Auskunftsrecht bezieht sich hiernach auf Einsichtnahmen in entsprechende Unterlagen. Diese Unterlagen werden zur Zeit zusammengestellt. Am 27.11.2012 wurden von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weitere Fragen gestellt. An der Beantwortung dieser Fragen wird zur Zeit gearbeitet. Innerhalb von 2 Tagen konnten diese nicht abschließend beantwortet werden. Die Unterlagen, welche die Beteiligungsunternehmen betreffen, die von der Fraktion Hagen Aktiv und der Ratsgruppe der Linken gefordert worden sind, konnten bisher nicht alle zusammengestellt werden. Es wird zur Zeit geklärt, ob diese Unterlagen von den Beteiligungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Bestimmte Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren eingezogen. Diese Unterlagen  müssten zurückgeholt werden. Allerdings werde hierfür etwas Zeit benötigt. 

 

Herr Grothe schlägt folgende weitere Verfahrensweise vor: Alle geforderten Unterlagen werden eingeholt und in einen entsprechenden Ordner zusammengetragen. Wenn dieser komplett ist, wird die Verwaltung sich unaufgefordert melden und den Ordner zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 zur Verfügung stellen. Die Einsichtnahme des Ordners könne in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder in einem gesonderten Termin mit der Verwaltung erfolgen. Herr Grothe schlägt vor, die Tagesordnungspunkte I.4.1., I.4.2., II.7.1. und II.7.2. wegen der noch fehlenden Unterlagen auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 zu schieben.

 

Herr Hentschel macht deutlich, dass er mit einer Verschiebung nicht einverstanden ist.

 

Herr Dr. Bücker macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion Hagen Aktiv unter anderem beantragt hat, dass Herr Oberbürgermeister Dehm das Zustandekommen des Vertrages zwischen ihm und Herrn Dr. Schmidt genauer erläutert. Weiterhin sollte in dieser Sitzung ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben werden.

 

Herr Grothe antwortet hierauf, dass nicht alles im öffentlichen Teil diskutiert werden könneFrau Winkler stehe selbstverständlich im nichtöffentlichen Teil dafür bereit, den Prüfungsbericht noch mal vorzutragen.

 

Herr Riechel fragt hinsichtlich der Grenzen der Akteneinsichtsrechte, was ein Untersuchungsausschuss überhaupt noch leisten könne.

 

Herr Bürgermeister Dr. Fischer erklärt, dass das Rechtsamt darauf hingewiesen hat, dass der Rat keinen Untersuchungsausschuss bilden kann.

 

Herr Kayser erläutert,  dass man durch die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss die Aufgabe habe, die Angelegenheit „Beratervertrag“ politisch zu bewerten. Man müsse überlegen, ob die politische Bewertung aufgrund der bisher veröffentlichten Unterlagen oder in Kenntnis aller Fakten erfolgen solle.

 

Herr Hoffmann macht deutlich, dass das Recht auf Akteneinsicht besteht. Unstreitig ist auch, dass keine Ermittlungen durch einen vom Rat beauftragten Ausschuss durchgeführt werden dürfen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat als ein vom Rat beauftragter Ausschuss das Recht, sich ein Bild durch Einsicht in die Verwaltungsakten in dieser Angelegenheit zu machen und sich daraus eine Meinung zu bilden. Untersuchungen oder Untersuchungsausschüsse, wie es sie auf Bundesebene gibt, sind auf kommunaler Ebene nicht möglich. Dies ergibt sich aus den Vorgaben aus der Gemeindeordnung, an die alle gebunden sind. Dieser rechtliche Rahmen darf nicht überschritten werden.

 

Herr Röspel bittet darum, die Angelegenheit auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 zu vertagen.

 

Herr Dr. Bücker erläutert, dass die Beteiligten sich komplett in der Öffentlichkeit öffnen sollten, um wieder Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

 

Herr Bürgermeister Dr. Fischer erklärt, dass man das Akteneinsichtsrecht habe. Die Folgerungen, wie sie im Bundestag oder im Landtag entstehen, hier allerdings nicht bestehen.

 

Da man an einer schnellen Aufklärung mit dem Gebot größtmöglicher Transparenz interessiert ist, bittet Herr Dr. Ramrath die Verwaltung, den  zeitlichen Horizont zu benennen, bis wann der Aktenordner voraussichtlich gefüllt sei.

 

Herr Grothe antwortet hierauf, dass man bisher darüber mit der Staatsanwaltschaft noch nicht gepsrochen habe. Er geht davon aus, dass dies bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 möglich sein wird.

 

Herr Thielmann macht deutlich, dass dieser Antrag von der SPD  Fraktion und der FDP Fraktion mitgetragen worden ist, da eine umfängliche Aufklärung in einem öffentlichen Ausschuss erfolgen soll. Dies ist der Haupt- und Finanzausschuss. Die Angelegenheit sollte dann beraten werden, wenn alle Unterlagen vorliegen. Dies könne auch in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen.

 

Herr Riechel erläutert, dass im Zusammenhang mit der Derivataffäre ein Ausschuss gebildet worden sei, der nicht nur Akteneinsicht gewährt, sondern auch ermittelt habe.

 

Herr Feste fragt, warum man nicht einfach die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarte.

 

Herr Hoffmann antwortet auf die Frage von Herrn Riechel, dass es ihm nicht bekannt sei, dass es im Zusammenhang mit der Derivataffäre einen Untersuchungsausschuss gegeben habe. Er schließt nicht aus, dass es Gespräche zwischen Politik und Verwaltungsmitarbeitern gegeben habe.

 

Herr Hentschel  macht deutlich, dass es hier darum gehe, Vertrauen zurück zu gewinnen.

 

Herr Dr. Bücker hofft, dass es einen Akteneinsichtstermin gibt, sobald alle Unterlagen vorliegen.

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Beschluss:

 

1)     Der Rat verweist in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO die Überprüfung des „Beratungsvertrags des Dr. Christian Schmidt mit der Hagenagentur“ in den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2012.

 

2)     Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss mit der vollumfänglichen Überprüfung und Aufklärung zum Zustandekommen des voran genannten Beratungsvertrages. Sofern schutzwürdige Rechte berührt werden, erfolgen die Beratungen in nicht-öffentlicher, ansonsten ausschließlich in öffentlicher Sitzung. 

 

3)     Der Rat beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss und die Beteiligungskommission mit der Überprüfung aller städtischen Beteiligungen im Hinblick auf die Frage, ob bei diesen ähnliche Vertragskonstellationen existieren.

 

4)     Der Haupt- und Finanzausschuss wie auch die Beteiligungskommission genießen ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht. Die Verwaltung stellt zur Überprüfung der Punkte 2 und 3 die erforderlichen Unterlagen entsprechend zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt, das die Sonderprüfung zum Beratungsvertrag durchgeführt hat, steht in diesem Einzelfall abweichend von §14 Abs. 2 RPrüfO dem HFA wie auch der Beteiligungskommission für Rückfragen und Erläuterungen jederzeit zur Verfügung.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2013 geschoben.

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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