05.12.2012 - 7.11 Kiosk mit Tippannahmestelle in Teil einer ehem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe informiert, dass der Bezirksvertretung zu diesem Objekt schon einmal ein Nutzungsänderungsantrag zu einem Wettbüro vorgelegt wurde.

 

Auf die Frage von Herrn Glaeser zu dem Begriff „Tippannahmestelle“ führt Herr Thomys aus, dass es sich hierbei nicht um eine Vergnügungsstätte im Sinne des Baurechtes handelt. Sie sei mit einer Lottoannahmestelle gleichzusetzen, die nur mit einer Annahmetheke ausgestattet werden dürfe. Im gleichen Gebäude sei ein Café geplant. Da es sich bei diesem Vorhaben nicht um eine Vergnügungsstätte handelt, sei dies in einem Kerngebiet zu genehmigen.

Herrn Homm regt an, solch ein Vorhaben in das bestehende Vergnügungsstättenkonzept aufzunehmen. Herr Thomys erklärt, dass dies aus den vorgenannten Gründen nicht möglich sei.

 

Herr Kempkens macht deutlich, dass dieser Antrag von ihm nur ablehnend zur Kenntnis genommen werden kann.

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Beschluss:

Der Nutzungsänderungsantrag: Kiosk mit Tippannahmestelle in Teil einer ehemaligen Gaststätte auf dem Grundstück Stresemannstraße 20 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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