15.11.2012 - 5.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Preuß merkt an, dass es um den Abschluss eines großen Unternehmens geht und daher in der Beratungsfolge der Haupt- und Finanzausschuss vermisst werde.

 

Herr Oberbürgereister Dehm antwortet, dass es für die Eigenbetriebe Regelungen gibt, dass der Betriebsausschuss die relevanten Vorberatungen trifft. Dieses wird noch mal geprüft und dann in der Niederschrift bestätigt.

 

 

Anmerkung der Schriftführerin: gemäß § 5 EigVO (Kommentar Nr. 7.1) berät der Betriebsausschuss alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs vor, die der Rat entscheidet. Er ist für diese Angelegenheiten der einzige Ausschuss. Es ist weder eine Zwischenschaltung des Hauptausschusses, noch eine Beratung des Finanzausschusses vorgesehen.

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgendes zu beschließen:

 

1.     Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird festgestellt.

 

2.     Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

3.     Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.

 

4.     Der Betriebsleitung wird gemäß Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

5.     Der Jahresgewinn von 109.127,76 € wird

 

a)     zum Ausgleich des Verlustvortrages von 65.829,63€ und

b)     als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 43.298,13€

 

            verwendet.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage