15.11.2012 - 5.14 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - 1. Änderung nac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hentschel merkt an, dass in der Vorlage nicht der aktuelle Name “Enervie-Arena“ verwendet wird. Des Weiteren werde die Ratsgruppe DieLinke der Vorlage nicht zustimmen, da die Finanzierung durch Eigenleistung über das Sponsoring erfolgen soll, welches laut seinen Informationen mit über achtzig Prozent durch städtische Gesellschaften abgedeckt werde.

 

Herr Grothe erklärt, dass es sich hierbei um die Änderung eines alten Bebauungsplanes handelt und daher noch der alte Name der Sportstätte zu nennen sei.

 

Frau Nigbur-Martini möchte wissen, ob der Vertrag der Politik vorgelegt werde und wer die Betriebskosten, Versicherungskosten und ähnliches trägt.

 

Frau Grebe führt aus, dass der Rat einen Grundsatzbeschluss gefasst habe, demnach wird der Vertrag zur endgültigen Entscheidung dem Betriebsausschuss der GWH und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Aufgrund andauernder interner Abstimmungen des Vereins Phoenix wurde dieses aber bislang zurückgestellt. Zu den Kosten werde es nach abschließender Vertragsverhandlung in den entsprechenden Gremien Informationen geben.

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Beschluss:

 

a)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach eingehender Prüfung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung.

b)  Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - 1. Änderung nach § 13a BauGB - Sporthalle Ischeland - Verfahren nach § 13a BauGB - mit den in violetter und grüner Farbe eingetragenen Änderungen nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GONW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 01.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Ischeland - Verfahren nach § 13 a BauGB. Es liegt zwi­schen der Straße Am Sportpark, der Stadionstraße, der Humpertstraße und dem Theodor-Heuss-Gymnasium. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 1 und beinhaltet im Wesentlichen das Flurstück 917 und teilweise angrenzende Flurstücke. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses voraussichtlich Dezember 2012 wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage