04.05.2005 - 3 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Peters erklärt, die vorgeschlagene Einsparung stehe in keinem Verhältnis zu den positiven Ergebnissen konkreter Prüfungen in dem genannten Aufgabenbereich. Nicht zu unterschätzen sei auch die präventive Wirkung möglicher Prüfungen. Er halte die vorhandenen Kapazitäten für erforderlich. Die Aufgaben sollten erhalten bleiben.

 

Herr Ciupka erläutert, die Prüfungs- und Kontrollinstanz solle erhalten bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt müsse ebenfalls Kapazitäten für Sonderprüfungen haben. Herr Marscheider pflichtet dem bei und fragt Frau Winkler, ob, gemessen am jetzigen Aufgabenumfang der Personalbestand ausreichend sei, oder ob man bereits beim jetzigen Stand Aufgaben streichen solle. Auf die Antwort von Frau Winkler, der Personalbestand sei derzeit ausreichend, entgegnet Herr Marscheider, unter dieser Voraussetzung solle es beim derzeitigen Aufgabenumfang bleiben.

 

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Beschluss:

1.     Folgende Prüfaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sollen entfallen:

 

·        die Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände,

·        die Prüfung der Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der Sondervermögen,

·        die Visakontrolle für die Dienststellen der Stadtverwaltung,

·        die Prüfung der Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei der Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,

·        die Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnungen,

·        nachgehende oder begleitende Prüfung der Controllingberichte,

·        Prüfung der Freigabeanträge,

·        Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen,

·        Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen,

·        Programmprüfungen für die mit dem HABIT zusammen arbeitenden Gemeinden.

 

2.     § 1 Ziff. 2 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen wird wie folgt gefasst: "Die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel, Einsparungen zu erreichen."

 

3.     Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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