07.11.2012 - 4 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Bleja.

 

Herr Berger berichtet, dass der Landwirtschaftverband die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) mit einer möglichst hohen Bürgerbeteiligung plant. Dabei werden auch neue Pachtmodelle in Betracht gezogen, bei denen alle Einwohner einer betroffenen Region von der WEA partizipieren. Von dieser Vorgehensweise erhofft man sich eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern. Konkret geplant ist ein kleiner Windpark von ca. vier WEA auf dem Hobräcker Rücken in Kooperation mit der Enervie.

 

Unter Beteiligung von Frau Buchholz sowie der Herren Wack, Wiemann, Drane, Dr. Hülsbusch, Hüsecken, Bleja, Freier, Berger, Bühren, Buhl, Seidel und Dr. Braun werden folgende Aspekte erörtert:

 

Bei der Artenschutzprüfung sollten solche Arten betrachtet werden, die durch Kollision, Störung bei der Nahrungssuche und Jungenaufzucht besonders beeinträchtigt werden und entsprechend sensibel auf WEA reagieren. Insbesondere sollten auch Zugvögel betrachtet werden. So liegt Hagen auf der Hauptzugrichtung von Kranichen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die für den Aufbau der Anlagen notwendige Infrastruktur mit einem hohen Landschaftsverbrauch verbunden ist, sollen bei der Standortauswahl die topographischen Gegebenheiten besonders berücksichtigt werden. Zur Schonung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wird die Konzentration von WEA bevorzugt. Die Möglichkeit zur Anlage von Windparks in Hagen eröffnet erst  dadurch, dass inzwischen Waldflächen zur Errichtung von WEA zugelassen werden. Auf den landwirtschaftlichen Flächen war aufgrund der verschiedenen Restriktionen bis jetzt nur die Errichtung von Einzelanlagen möglich.

 

Abweichend von dem regelmäßig bemühten Begriff „Kyrillflächen“ regelt der Windenergieerlass, dass für eine Ausweisung von Windenergiezonen beispielsweise Kahlflächen im Wald in Betracht kommen, die aufgrund von Schadensereignissen entstanden sind. So sind auch nach dem Sturm Kyrill Windwurfflächen entstanden. Der Erlass regelt ferner, dass eine Ausweisung von Windenergiezonen nicht bei besonders wertvollen Waldgebieten, insbesondere standortgerechten Laubwäldern, in Betracht kommt.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt eine Artenschutzprüfung durchzuführen, die speziell auf Windkraftanlagen sensible Arten abgestellt ist.

 

Der Landschaftsbeirat favorisiert die Konzentration von Windkraftanlagen (Windfarmen) und empfiehlt dabei die topografischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      13

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=168339&selfaction=print