05.12.2012 - 7.5 Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu Baug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Homm erwidert Herr Thomys, dass laut Bauordnung sogar eine Antragsfrist von 2 Monaten vorgesehen sei.

Es würden sicher keine Anträge abgelehnt, die ein bis zwei Tage verspätet eingereicht werden. Vielmehr sei diese Maßnahme Anträgen geschuldet, die in letzter Minute gestellt werden und der Verwaltung keine Möglichkeit für eine normale Bearbeitung gelassen hätten. Herr Thomys macht deutlich, dass es nur um Anträge für Veranstaltungen in Gebäuden gehe, die nach der schon vorliegenden Baugenehmigung nicht genehmigt sind.

 

Auf die Anregung von Herrn Oberste-Berghaus, solche Genehmigungen von privaten, externen Gutachtern erstellen zu lassen sagt Herr Grothe, dass es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt, die nicht von Externen erledigt werden kann. Im Bedarfsfall werden jedoch auch private Gutachter hinzugezogen.

 

Verantwortlichkeiten sollen durch diese Maßnahme bei den Veranstaltern liegen.

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Beschluss:

Der Bericht der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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