07.11.2012 - 8.2 Winterfällung städtischer Bäume

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt gibt einen kurzen Sachstand zur Vorlage.

 

Frau Friebe möchte wissen, was bei der Fällung des Silberahornbaumes an der Letterhausstraße der Verweis auf die Rechtssprechung gem. § 910 BGB zu bedeuten habe.

 

Herr Erdtmann teilt mit, dass bei eindringenden Wurzeln oder Überhängen von Bäumen auf ein Grundstück nach § 910 BGB ein Beseitigungsanspruch des Grundstückseigentümers bestehe.

 

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Beschluss:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage