17.05.2005 - 8 Prioritätenliste Kinderspielplätze

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Zillner erläutert, dass auf Grund des § 81 GO NRW keine neuen Maßnahmen begonnen werden dürfen. Es wurde nach Wegen gesucht, trotzdem etwas zu tun.

Kinderspielplätzen, bei denen eine gesicherte Nutzung nicht möglich ist, können grundüberholt werden, um die Verkehrssicherheit, Funktionalität und den Substanzerhalt sicherzustellen.

Es wird darum gebeten, den Bolzplatz Berchumer Straße in der Prioritätsliste zu berücksichtigen.

Frau Klos-Eckermann und Herr Goldbach schlagen vor, die Bezirksvertretungen entscheiden zu lassen.

Herr Strüwer erkundigt sich, wie schnell die Prioritätsliste abgearbeitet werden kann.

Herr Zillner gibt 2 – 3 Spielplätze pro Jahr an.

 

Nach weiterer Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

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Beschluss:

 

Der neuen, reduzierten Prioritätenliste wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Der Bolzplatz an der Berchumer Straße wird an Stelle 11 berücksichtigt, wobei die jeweiligen Bezirksvertretungen ihre eigenen Prioritäten verschieben können.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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