18.09.2012 - 8.1 ÖPNV-Direktvergabe an die Hagener Straßenbahn AG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung des Schriftführers zur Frage von Herrn Grzeschista zu Betriebs- und Bedienungszeiten, die bis zur Ratssitzung am 20.09.2012 präzisiert werden sollte:
In den Anlagen zur Direktvergabe gibt es bei der Beschreibung der aktuellen Leistungen / Aufwendungen der HST unter Betriebszeiten eine andere Zeitangabe (04.30 Uhr) als in der Anlage zu den Standards und Anforderungen des Nahverkehrsplans unter Bedienungszeiten (06.00 Uhr).
Die Zeitdifferenz ergibt sich zum einen aus den notwendigen Rüstzeiten am Betriebshof zur Aufnahme des Fahrplans, zum anderen daraus, dass es einige wenige Linien gibt, die bereits vor 6.oo Uhr den Schienennahverkehr (S-Bahn) am Hauptbahnhof erreichen sollen. Letzteres ist allerdings nicht als Standard im Nahverkehrsplan bzw. in der Direktvergabe formuliert.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die Beschlussfassung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Hagener Straßenbahn AG wird nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses sowie den dazugehörigen Anlagen mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2022 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 betraut.
2. Der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH wird angewiesen, den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG über den bestehenden Beherrschungsvertrag anzuweisen, diesen Ratsbeschluss sowie die Inhalte der Anlagen zu diesem Ratsbeschluss verbindlich zu beachten.
3. Die Bestandsbetrauung der Hagener Straßenbahn AG durch die Ratsbeschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 ruht für die Geltungsdauer dieses Ratsbeschlusses. Sollte die Direktvergabe nach Ziffer 1 unwirksam sein oder nachträglich aufgehoben werden, leben die Beschlüsse vom 22.06.2006 und 18.12.2008 wieder auf und gelten für ihre vorgesehene Geltungsdauer fort.
4. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung der Stadt Hagen geringfügige Änderungen und Anpassungen der Anlagen 3, 4, 5, 6 und 7 zum Direktvergabebeschluss vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Hagen sind. Hierüber ist der Rat in einem jährlichen Bericht zu informieren.
5. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen vom 15. Dezember 2005 zur ÖSPV-Finanzierung und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 16. September 2010 bleiben von den Regelungen der Ziffern 1 bis 4 dieses Beschlusses unberührt.
