20.09.2012 - 5.20 Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel - (teilw.) gemäß
§ 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

b)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Geltungsbereich:

Die Planänderung umfasst teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungspla­nes Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel -.

Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und umfasst den Bereich Hindenburg- straße, Martin-Luther-Kirche bzw. Martin-Luther-Straße, Bebauung westlich der Stresemannstraße und südlich der Hugo-Preuß-Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll für das 1. Quartal 2013 die Öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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06.05.2013

Beschluss zur Öffentlichen Auslegung soll im Mai 2013 gefasst werden

 

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